Die Kirchenvorstände
Funktionen und Aufgaben
- Verwaltung und Anlage des Kapitalvermögens
- Verwaltung des bebauten und unbebauten Grundbesitzes, wie z. B.
- Vergabe und Verwaltung der Erbbaurechte,
- Vermietung kirchengemeindlicher Wohnungen,
- Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke, Dienstwohnungen etc.
- Bauliche Instandhaltung kirchengemeindlicher Gebäude.
Zusammensetzung, Wahl und Beschlussfassung
Der Kirchenvorstand besteht jeweils aus dem Pfarrer der Gemeinde und einer von der Gemeindegröße abhängigen Anzahl gewählter Personen. In den Gemeinden St. Cornelius und Zum Göttlichen Erlöser beträgt diese Anzahl zur Zeit jeweils 8.
Obwohl die Amtsdauer 6 Jahre beträgt, findet alle 3 Jahre eine Wahl zum Kirchenvorstand statt, da jeweils nur die Hälfte seiner Mitglieder neu gewählt werden. So können die verbleibenden Mitglieder ihre Kenntnisse und Erfahrungen an die jeweils Neugewählten weitergeben und die Kontinuität der Arbeit sicherstellen.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes kommen in regelmäßigen Abständen (ca. alle 4 bis 6 Wochen) zu Sitzungen zusammen, in denen die jeweils anstehenden Angelegenheiten erörtert und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst werden. Jeweils ein Vertreter der Rendantur und des Pfarrgemeinderates nehmen zumeist als Gast an den Sitzungen teil, ohne an der Beschlussfassung beteiligt zu sein. Der Kirchenvorstand kann bestimmte Aufgaben auch an Ausschüsse delegieren, die er aus seiner Mitte bildet.