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Die "Gremien" in unserer Gemeinde

 

Der Pfarrgemeinderat

Der gemeinsame Pfarrgemeinderat (PGR) im Seelsorgebereich (Rath/Heumar, Neubrück, Ostheim) ist zusammen mit Pfarrer und Pastoralteam für Konzeption, Gestaltung und Durchführung der Seelsorge verantwortlich. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, die Leitung erfolgt durch Laien.
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Der Pfarrausschuss

Der Pfarrausschuss (PO) ist für das ganz konkrete katholische Gemeindeleben im Stadtteil Rath/Heumar, mit seinen spezifischen Strukturen, Gruppierungen und Traditionen, verantwortlich. Die Mitglieder wurden aus den hiesigen Kreisen und Gruppierungen, Vereinen, Verbänden und Einrichtungen nominiert und vom Pfarrer in dieses Gremium bestellt.
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Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand (KV) ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Das Gremium besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern, i.d.R. unter Leitung des geschäftsführenden Vorsitzenden. Zu den Aufgaben gehört in erster Linie die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
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Der Kirchengemeindeverband

Der Kirchengemeindeverband (KGV) ist die oberste Verwaltungskörperschaft der Pfarreiengemeinschaft. Als Rechtsträger ist er für alle Personalthemen und die laufenden Betriebstätigkeiten verantwortlich. Er setzt sich aus je 2 Vertretern der 5 Kirchenvorstände im Seelsorgebereich unter Vorsitz des leitenden Pfarrers zusammen.
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