Pfarrgemeinderat Im Pfarrgemeinderat wirken Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrgemeinden gemeinsam mit dem Pfarrer und den dort in der Seelsorge tätigen Geistlichen sowie den hauptberuflichen Pastoralen Diensten an der Planung und Gestaltung des kirchlichen Lebens und der Pastoral im Seelsorgebereich mit und verantworten das christliche Engagement in Kommune, Staat und Gesellschaft. (Dazu und zum Folgenden siehe https://www.dioezesanrat.de/pfarrgemeinderat/arbeitshilfensatzungen.html.) Der Pfarrgemeinderat und seine Ortsausschüsse sorgen für die Vernetzung der verschiedenen kirchlichen Orte, sind mitverantwortlich für die spirituelle und strategische Ausrichtung des Seelsorgebereiches und ermöglichen und fördern die Verantwortung der Getauften für das kirchliche Leben. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, zusammen mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Pastoralkräften das Leben der Gemeinden in der Pfarreiengemeinschaft in seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrzunehmen, seine Entfaltung zu fördern und das pastorale Wirken den Herausforderungen entsprechend so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist. Das Hören auf das Wort Gottes ist dafür Voraussetzung. Ihm wird regelmäßig Zeit gewidmet. Der Pfarrgemeinderat wirkt an der Umsetzung und Fortschreibung des Pastoralkonzeptes mit, das Herausforderungen, Ziele, Handlungsperspektiven und Schwerpunkte der Pastoral benennt in den Bereichen Liturgie, Glaubensverkündigung und Caritas. Bei der Wahrnehmung des Laienapostolates kann der Pfarrgemeinderat, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in den Kirchengemeinden, in eigener Verantwortung tätig werden und Entscheidungen treffen. Dieser Sachbereich umfasst vor allem soziale und gesellschaftspolitische Aufgaben (Bildung, Erziehung, Kultur, Ehe, Familie, Generationen, Migration, Integration, interkultureller Dialog, Mission, Entwicklung, Frieden, Umwelt und Bewahrung der Schöpfung, Kommunalpolitik). Wenn eine Pfarrerstelle frei wird, berichtet der Pfarrgemeinderat dem Erzbischof über die Situation und pastoralen Perspektiven der Gemeinde. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von den Gemeindemitgliedern der Pfarreiengemeinschaft gewählt. Der Pfarrer und zwei weitere hauptamtliche Pastoralkräfte kommen als geborene Mitglieder hinzu, weitere Mitglieder des Pastoralteams sind nicht stimmberechtigte beratende Mitglieder des Pfarrgemeinderates. Der Pfarrgemeinderat in unserer Pfarreiengemeinschaft „Verbandsgemeinde Unkel“ besteht also aus acht gewählten Mitgliedern, drei hauptamtlichen Pastoralkräften, sowie (beratend) dem weiteren Mitglied des Pastoralteams (Engagementförderer) und einem Mitglied der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes. Fragen, Wünsche, Anträge und Anregungen an den Pfarrgemeinderat können über das Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates 2017: Geborene Mitglieder: Gewählte Mitglieder: Vertretung des Kirchengemeindeverbandes (beratend): Weiteres Mitglied (beratend):
Die Liste wird je nach Beschluss erweitert. Kontakt zu den einzelnen Mitgliedern über Hier finden Sie Ausschnitte aus dem Protokoll der letzten Sitzung am 06.06.2018
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