Kirchenvorstand

Rechtsgrundlage:

Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Das Kirchenrecht ist zusammengefasst im "Codex Juris Canonici". Daneben gibt es noch ergänzende Vorschriften der einzelnen Bistümer. In unserem Bistum wird der Kirchenvorstand von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.

Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person
" Kirchengemeinde".

Das heißt, wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstandes. Wenn man dies bildlich darstellen will, so kann man sagen: der Kirchenvorstand ist Ohr, Gehirn, Mund, und Hand der Kirchengemeinde.

 

Arbeitsweise:

Der Kirchenvorstand berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fast anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor, bei der Verwaltungsreferentin, oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.
In der Regel tagt der Vorstand einmal im Monat, zur Sitzung muss schriftlich, mit Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.
Der Kirchenvorstand bildet in seiner konstituierenden Sitzung Sachausschüsse, diese bereiten Ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch den Beschlussvorschlag für die Kirchenvorstandsitzung als Empfehlung. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in der Sitzung möglich.
Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.

 

 

Mitglieder

 

Name Ort Tätigkeit  
Fischer, Harald   Leitender Pfarrer
1. Vorsitzender
Harald Fischer, Leitender Pfarrer
Kalenbach, Sven Kürten 1. stellvertretender Vorsitzender Sven Kalenbach
Schmitz, Karin Dürscheid 2. stellvertretende Vorsitzende Karin Schmitz
Bienert, Alois Dürscheid   Alois Bienert
Breick, Ludger Olpe   Ludger Breick
Fuchs, Ulrich Kürten   Ulrich Fuchs
Hachenberg, Günter Bechen   Günter Hachenberg
Linke, Elke Kürten   Elke Linke
Neu, Alexander Olpe   Alexander Neu
Schmitter, Thomas Kürten   Thomas Schmitter
Simon, Florian Biesfeld   Florian Simon

 

 

Ständige Gäste

Name Tätigkeit  
Thieme, Jan Verwaltungsleiter  
Hassbach, Paul Vertreter des Pfarrgemeinderates (PGR)  

 

Berufene Ausschuss-Mitglieder

Name    
Schlundt, Martrud    

Bosbach, Heiner 

   

Förster, Helmut 

   

Stefer, Hans-Peter 

   

Winterschladen, Klaus 

   

 

Aufgabenbereiche des Kirchenvorstands

Die Aufgabenbereiche des Kirchenvorstandes sind wie folgt unterteilt:

  • Bauausschuss
  • Finanzausschuss
  • Friedhofausschuss
  • Forstausschuss
  • Liegenschaftsausschuss
  • Nachhaltigkeitsausschuss
  • KITA Ausschuss
  • Personalausschuss (ohne KITA)
  • Handlungsvollmachten für Gebäudeangelegenheiten: Biesfeld, Bechen, Dürscheid, Kürten und Olpe
  • Beirat KÖB Kürten
  • Beirat "Caritas- Seniorenwohnanlage"
  • Beirat Maria-Rost-Stiftung
  • Arbeitsschutz und Brandschutz
  • Kämmerer
  • Fragen zum Datenschutz (Koordinator für Datenschutz)
  • Mitglied für Vertreterversammlung des Verbandes der Kath. Kirchengemeinde im RBK

Kontakt:

Sven Kalenbach, 1. stellvertretender Vorsitzender

Kontakt oder per Telefon: +49 151 15148717.