Nutzungsordnung der Katholischen öffentlichen Bücherei Brühl-Ville
Büchereiträger
Die Katholische öffentliche Bücherei Brühl-Ville ist eine Einrichtung der katholischen Kirchengemeinde St.Matthäus Vochem.
Benutzerkreis
Jeder kann das Angebot der Bücherei nutzen und Bücher, Zeitschriften, Spiele, Tonträger, NDS-Spiele, DVDs und CD-ROMs (im folgenden „Medien“ genannt) für den privaten Gebrauch entleihen. Die Ausleihe ist kostenlos, soweit nicht für einzelne Leistungen und Leihfristüberschreitungen Gebühren erhoben werden.
Anmeldung
Die Benutzer benötigen einen Leseausweis, um Medien auszuleihen. Der Ausweis ist nicht übertragbar.
Für die Ausstellung eines Leseausweises sind folgende Angaben nötig: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Bei der Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Bei Kindern und Jugendlichen ist die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Durch die Unterschrift auf dem Leseausweis verpflichten sich die Benutzer, bzw. deren gesetzliche Vertreter, die Benutzungsordnung einzuhalten.
Minderjährige erhalten einen eigenen Leseausweis, wenn sie sechs Jahre alt sind und eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Dieser verpflichtet sich gleichzeitig, für rückständige Gebühren und Medienverluste einzutreten.
Der Leseausauweis ist bei der Ausleihe von Medien vorzulegen. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich zu melden. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben. Wohnungswechsel und Namensänderung sind der Bücherei umgehend mitzuteilen.
Ausleihe der Medien
Ausleihfrist
Die Medien werden in der Regel für einen Zeitraum von vier Wochen ausgeliehen. Für Zeitschriften, NDS-Spiele, TipToi sowie DVDs beträgt die Leihfrist zwei Wochen. In besonderen Fällen kann die Bibliothek eine kürzere oder längere Frist festsetzen.
Ausleihe
Bei der Ausleihe muss der Leseausweis vorgelegt werden. Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist untersagt.
Rückgabe
Die Medien sind spätestens bei Ablauf der Leihfrist unaufgefordert an die Bücherei zurückzugeben.
Verlängerung
Die Ausleihzeit kann maximal zweimal verlängert werden (gilt nicht für DVDs und Zeitschriften), sofern die Medien nicht von anderen Benutzern vorbestellt worden sind. Die Verlängerung der Leihfrist kann für bestimmte Medien grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Überschreitung der Leihfrist
Nach Ablauf der Leihfrist wird die Rückgabe der Medien nach folgenden Gebührensätzen angemahnt: (1) Bücher, Zeitschriften, Spiele, CD-ROMs, Tonträger (Hörbücher, CDs, Kassetten): je Medieneinheit pro Woche 0,50 € (2) DVDs, TipToi und NDS-Spiele: je Medieneinheit pro Woche 1,00 € Außerdem berechnen wir pro schriftlicher Mahnung eine Pauschale von 1.- Euro.
Behandlung der ausgeliehenen Medien
Die Benutzer sind verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln. Für verlorene, beschädigte oder beschmutzte Medien muss Ersatz geleistet werden.
Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der CD-ROMs an Dateien, Datenträgern und Hardware auftreten. Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts sind bei der Nutzung der CD-ROMs zu beachten.
Durch die Beachtung dieser Regeln helfen Sie der Bücherei ihre Aufgaben zu erfüllen.
Stand: 04.2016
|