Benutzungsordnung der Katholischen Öffentlichen Bücherei St. Hubertus, Sinnersdorf
§ 1 Allgemeines
Die Kath. Öffentliche Bücherei ist eine Einrichtung der Katholischen Kirchengemeinde St. Hubertus in Sinnersdorf. Sie dient den Benutzern zu deren Bildung und Information, Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie Freizeitgestaltung.
Jede(r) ist berechtigt, die Dienste der Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung in Anspruch zu nehmen.
Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich kostenlos. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Unkostenbeiträge werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (siehe Anhang) erhoben.
§ 2 Öffnungszeiten
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekannt gemacht.
§ 3 Anmeldung
Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokumentes an und erhält einen Leserausweis. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
Kinder können Leser werden, sobald sie eingeschult sind. Für die Anmeldung legen sie entweder eine schriftliche Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vor oder deren Unterschrift auf Leserausweis bzw. - karte.
Eltern oder Erziehungsberechtigte verpflichten sich zur Haftung für beschädigte Sachen und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
§ 4 Benutzerausweis
Die Benutzung der Bücherei ist nur mit einem gültigen Leserausweis zulässig.
Der Ausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für einen Schaden, der durch Mißbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
Für die Ausstellung eines Benutzerausweises als Ersatz für einen verlorenen oder beschädigten Ausweis wird eine Gebühr erhoben.
§ 5 Ausleihfrist
Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art in der festgesetzten Leihfrist ausgeliehen werden.
Die Leihfrist beträgt fürBücher, Spiele, Kassetten
4 Wochen
Zeitschriften
1 Woche
Videos, DVDs
1 Woche
Sind Medien mehrfach vorbestellt oder unterliegen einer starken Nachfrage, kann die Leihfrist verkürzt werden. (z. B. Bastelbücher zur Weihnachtszeit)
Die Leihfrist für ein Medium kann vor deren Ablauf auf Antrag zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
§ 6 Ausleihbeschränkungen
Bücher können in einer unbegrenzten Anzahl entliehen werden. Pro Person dürfen jedoch nicht mehr als zwei CD’s, zwei Videos, zwei Spiele und drei Kassetten entliehen sein.
Bei der Entleihung von Videos durch Minderjährige, muß deren Lebensalter den Altersangaben des FSK bzw. der Kath. Filmkritik entsprechen.
§ 7 Vorbestellungen
Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers Vorbestellungen entgegennehmen. Ist eine schriftliche Benachrichtigung nötig, sind die Portokosten vom Benutzer zu tragen.
§ 8 Leihverkehr
Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr - nach den hierfür geltenden Bestimmungen - aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der abgebenden Bibliothek gelten zusätzlich.
§ 9 Verspätete Rückgabe, Einziehung
Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte
Bei drei schriftlichen Mahnungen sind zusätzlich die Portokosten, bei der dritten ferner eine Verwaltungsgebühr (siehe Anhang) zu entrichten.
Nach dreimaliger Mahnung werden unverzüglich rechtliche Schritte eingeleitet. Die Kosten gehen zu Lasten des Benutzers.
§ 10 Behandlung der Medien, Haftung
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln und die Urheberrechte zu wahren. Bücher und Zeitschriften sind vor allem vor Verschmutzung und Nässe zu schützen. Alle angebotenen Video und Tonkassetten dürfen nur zur privaten Nutzung, also nicht öffentlich vorgeführt werden. Das Erstellen von Kopien ist grundsätzlich untersagt.
Video- und Tonkassetten sowie CD’s sind nur auf technisch einwandfreien Wiedergabegeräten (Videos: VHS) abzuspielen. Die Kassetten/CD’s sind stets in der Hülle aufzubewahren und vor Wärme- und Magnetfeldern zu schützen. Sie dürfen z.B. nicht auf oder neben Elektrogeräte aller Art gelegt werden. Bei der Rückgabe müssen Ton- und Videokassetten an den Anfang zurückgespult sein.
Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig.
Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
§ 11 Schadensersatz
Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermessen. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben.
§ 12 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, daß andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht erlaubt.
Für Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung
Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bücherei wahr oder die mit der Ausübung beauftragten Personen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 13 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung grob oder wiederholt verstoßen, können für begrenzte Zeit oder dauernd von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
§ 14 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 19. März 1998 in Kraft.
Pulheim-Sinnersdorf, den 22. März 1998
Geändert am 31. Januar 2009
zu dieser Nutzungsordnung gehört eine Gebührenordnung, die hier einzusehen ist