Pfarrer Windt
Die Stiftung Rheinbogen- kirchen hat bereits an verschiedenen Stellen unserer Pfarrgemeinde wirksam helfen können. Für ein lebendiges Gemeindeleben sind Räume wichtig, wo sich die die verschiedenen Gruppen treffen können. Wir möchten der Jugend, den Frauen, den Chören und vielen anderen Aktiven Versammlungsflächen bieten, wo lebendige Gemeinde gelebt und weiterentwickelt werden kann. Da sehe ich den Bedarf für größere Investitionen, allein um den Erhalt solcher Räume zu gewährleisten.
Allen, die die Stiftung Rheinbogenkirchen mit einer Spende oder Zustiftung unterstützen oder schon bedacht haben, ein sehr herzliches Dankeschön.
Wie kann ich helfen?
Uns ist bewusst, dass wir auf Grund des bei Gründung begrenzten Stiftungsvermögens kurzfristig nur in begrenztem Umfang Aktivitäten oder Projekte fördern können. Hier sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.
Die Stiftung freut sich über Spenden und Zustiftungen, die ihr den Ausbau ihrer Tätigkeit erlauben.
Spenden können zeitnah für die Förderung eingesetzt werden.
Sie können der Stiftung durch eine einmalige Spende oder aber durch eine gezielte Spende für ein Projekt (geben Sie in diesem Fall bitte den Zweck an) helfen. Überweisen Sie Ihre Spende auf unser Konto bei der PAX Bank und teilen Sie mit, ob Sie eine Spendenbescheinigung benötigen.
Möchten Sie die Stiftung dauerhaft unterstützen, füllen Sie bitte das Formular Dauerspende aus und senden es per E-Mail oder per Post an das Kuratorium. Die Stiftung zieht dann den von Ihnen gewünschten Spendenbetrag von Ihrem Konto ein. Sie können den Bankeinzug jederzeit widerrufen, er wird dann sofort gelöscht.
Oder aber richten Sie bei Ihrer Sparkasse/Bank einen Dauerauftrag mit dem Vermerk "Spende" ein. Sie erhalten nach Ende des Kalenderjahres über die Gesamtsumme eine Spendenbescheinigung
Zustiftungen erhöhen und stärken das Kapital der Stiftung. Das Kapital ist zu erhalten. Es können nur die Erträge verwendet werden. Zustiftungen können in Form von Schenkungen, Vermächtnissen oder Erbschaften zugewendet werden.
„Um langfristig eine starke und leistungsfähige Stiftung aufzubauen, bedarf es der Zustiftungen. Mit dem Startkaptal ist zwar ein Grundstock gelegt, der aber mit Blick auf das Ertragspotential weiterer Aufstockungen bedarf. Für ein Informationsgespräch stehe ich gerne zur Verfügung.“
(Heinrich Ackermann, stv. Vorsitzender)
Weitere Spendenmöglichkeiten
Familienfeier etc.
Freudige Anlässe, ob Taufe, Geburtstag, Hochzeitstag, Weihnachtsfeier oder Firmenjubiläum, werden mit einer Feier erst zu einem unvergesslichen Erlebnis. Tun Sie sich selbst und Anderen etwas Gutes, indem Sie Ihre Gäste bitten, anstelle von Geschenken eine Spende zu geben.
Testament
Jeder Mensch wünscht sich, dass über den Tod hinaus etwas von ihm auf dieser Welt bestehen bleibt. Durch eine testamentarische Verfügung können Sie bereits zu Lebzeiten bestimmen, wer und in welchem Umfang bedacht werden soll und wem Sie somit eine Freude machen. Sie können jederzeit ein Testament errichten oder auch ändern und so im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestimmen, wie Ihr Vermögen einmal eingesetzt wird.
Trauerfall
Immer mehr Angehörige und Freunde möchten im Sinne eines Verstorbenen Menschen etwas Gutes tun und suchen Trost darin, in der Trauer ein Zeichen der Hoffnung zu setzen. Daher verzichten immer mehr Trauernde auf Kranz- und Blumenspenden und entscheiden sich für eine Spende.
Bankverbindung
Die Stiftung ist steuerlich anerkannt, Spender und Stifter profitieren von diesem Status. Als gemeinnützig bestätigt vom
Finanzamt Köln-Süd Nr. 219/5891/2362 am 15.04.2015
Empfänger:
Stiftung Rheinbogenkirchen
Pax-Bank eG Köln
IBAN-Nr. DE96 370 601 93 0023 1550 10
BIC GENODED1PAX
oder
Spendenformular (SEPA – Mandat)
Gläubiger-ID: DE26ZZZ00001628034
Die Stiftung Rheinbogenkirchen ist eine selbständige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist durch die Bezirksregierung Köln anerkannt.
Spendenformular
Ein ausfüllbares Spendenformular im PDF-Format finden Sie hier: Spendenformular Stiftung Rheinbogenkirchen