für alle Fotos gilt: ©SilviaBins
In einer konstituierenden Sitzung werden Vorstand und Vorsitz des neuen Gremiums, dessen Amtszeit vier Jahre beträgt, gewählt. Es können bei Bedarf weitere Mitglieder in den PGR berufen werden.
Der PGR ist neben dem Kirchenvorstand ein demokratisch gewähltes Gremium, in dem Gemeindemitglieder Verantwortung für die Gestaltung von Glauben und Leben in der Gemeinde wahrnehmen.
Der PGR berät zusammen mit dem Pfarrer die Grundfragen der Seelsorge und des Gemeindelebens. Zu seinen Aufgaben gehören Anregung, Schwerpunktsetzung und Koordination von Aktivitäten, z.B. in der Gottesdienstgestaltung, der Verkündigung und in sozial-caritativen Hilfen.
Der Vorstand des PGR bereitet die regelmäßigen Beratungs-Sitzungen vor. Die praktische Umsetzung der Beratungsergebnisse wird überwiegend in Sachausschüssen und Projektgruppen geleistet.
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