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Mitteilung zur PGR-Wahl 2017

Der Wahlausschuss für den neuen Pfarrgemeinderat, der am 11./12. November gewählt wird, hat den Wahlvorschlag bekanntgegeben.

 

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Seelsorgebereich haben. Auch Gemeindemitglieder, die nicht im Seelsorgebereich wohnen, können auf Antrag in die Wählerliste aufgenommen werden. Der Antrag ist im Pfarrbüro zu stellen.

 

Briefwahl ist möglich und kann im Pfarrbüro beantragt werden.

 

Die endgültige Kandidatenliste hängt in den Schaukästen aus.

  

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