Der Kirchenvorstand vertritt die Gemeinde in Rechtsangelegenheiten und in Geschäften.
Er verantwortet die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde, stellt den Wirtschaftsplan auf und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Er trägt als Bauherr die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie die Abwicklung von Lieferungen und Leistungen.
Er bewahrt und pflegt die Kirchen der Gemeinde und die darin vorhandenen Kunstwerke.
Er hat als Arbeitgeber die Verantwortung für die in der Gemeinde Beschäftigten, wählt Personal aus, gestaltet Arbeitsbedingungen und gewährleistet den Arbeitsschutz.
Der Kirchenvorstand arbeitet eng mit dem Verwaltungsleiter zusammen.
Der Kirchenvorstand von St. Severin besteht derzeit aus zehn von der Gemeinde gewählten Mitgliedern sowie dem leitenden Pfarrer als Vorsitzenden.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden für sechs Jahre gewählt; alle drei Jahre wird jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Die KV-Mitglieder sind:
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