Der Kirchenvorstand (KV) vertritt die Pfarrgemeinde in Rechtsangelegenheiten und in Geschäften, etwa bei Renovierungs- und/oder Erhaltungs-Maßnahmen von kirchlichen Gebäuden. Er ist Anstellungsträger der kirchlichen Angestellten und verwaltet das Vermögen der Gemeinde. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden für sechs Jahre gewählt; alle drei Jahre wird jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Am 17./18. November 2018 fand die letzte Kirchenvorstandswahl statt.
Es standen sechs Kandidaten zur Wahl, von denen fünf gewählt werden konnten.
Da die Zahl der Gemeindemitglieder seit der letzten KV-Wahl im November 2015 auf knapp unter 10.000 gesunken ist, darf der Kirchenvorstand nur noch aus 10 gewählten Mitgliedern (bisher 16) bestehen. Die unverändert bestehenden komplexen Aufgaben müssen also von einem deutlich kleineren Gremium bewältigt werden.
In den unterschiedlichen Ausschüssen (Liegenschaften, Finanzen, Personal, Recht sowie Kirchenbau und -ausstattung) werden auch in Zukunft Nicht-KV-Mitglieder ihr Fachwissen und ihre Kompetenz einbringen.
Die KV-Mitglieder sind:
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