Der Kirchengemeindeverband und die Kirchenvorstände im Seelsorgebereichs Zülpich

 

Der Kirchengemeindeverband (KGV) ist das oberste Verwaltungsorgan der Pfarreiengemeinschaft Zülpich. Hier werden unter anderem Personalangelegenheiten für die Folgedienste (Küster, Organisten, Pfarrsekretärinnen) geregelt. Seit dem Kindergartenjahr 2009 (Beginn August 2009) kümmert sich dieses Gremium als Träger um unsere 6 KinderTagesstätten in Zülpich, Linzenich/Lövenich, Bürvenich, Füssenich, Niederelvenich und Wollersheim. Gebildet wird der Kirchengemeindeverband aus je zwei Mitgliedern der Kirchenvorstände. Vorsitzender des KGV ist der Pfarrer.

 

Gleichzeitig gibt es in jeder der 21 Gemeinden der Pfarreingemeinschaft Zülpich einen Kirchenvorstand, der sich aus sechs bis acht gewählten Mitgliedern unter Vorsitz des Pfarrers zusammensetzt. Die Aufgabe des Vorsitzenden übernimmt in der Regel ein geschäftsführender Vorsitzender.

 

Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die Finanzverwaltung der Gemeinden in Zusammenarbeit mit der Kreisrendantur in Euskirchen. Dazu zählen die Verwaltung von Gebäuden (Kirchen, Kapellen, Pfarrhäuser, Pfarrheime, Kindertagesstätten, Pfarrbüros) und die Vermögensverwaltung.