Gottesdienste
Montag, 09. September 2024
09:00 hl. Messe Stephani Auffindung Bürvenich
Dienstag, 10. September 2024
09:00 hl. Messe St. Agatha Embken
Mittwoch, 11. September 2024
18:30 hl. Messe St. Margareta Hoven
Wiedereintritt
Was einmal in der Taufe geschenkt wurde, kann man nicht verlieren. Jemand, der aus der Kirche
ausgetreten ist, bleibt also ein Getaufter. Einen Kirchenaustritt kennt die katholische Kirche
nicht, nur das deutsche Staatskirchenrecht. Ein in diesem Sinne vollzogener Akt stellt aber ein
deutliches Zeichen der Distanzierung und auch einen Entzug solidarischer Verpflichtungen innerhalb
der Kirchengemeinschaft dar. Deshalb kann jemand, der ausgetreten ist, nicht ohne weiteres am Leben
der Kirche mehr teilnehmen.
Grundsätzlich steht einem Wiedereintritt aber kirchlicherseits nichts im Wege. Der Vorgang
ist einfach und auf die persönliche Situation ausgerichtet. Wenden Sie sich hierfür zunächst an das
Pastoralbüro. In einem persönlichen Gespräch wird ein Seelsorger der Pfarrei mit Ihnen Ihren
Schritt und seinen konkreten Vollzug besprechen und den hierfür notwendigen Antrag beim Bischof
stellen.