Wiedereintritt

Was einmal in der Taufe geschenkt wurde, kann man nicht verlieren. Jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, bleibt also ein Getaufter. Einen Kirchenaustritt kennt die katholische Kirche nicht, nur das deutsche Staatskirchenrecht. Ein in diesem Sinne vollzogener Akt stellt aber ein deutliches Zeichen der Distanzierung und auch einen Entzug solidarischer Verpflichtungen innerhalb der Kirchengemeinschaft dar. Deshalb kann jemand, der ausgetreten ist, nicht ohne weiteres am Leben der Kirche mehr teilnehmen.
Grundsätzlich steht einem Wiedereintritt aber kirchlicherseits nichts im Wege. Der Vorgang ist einfach und auf die persönliche Situation ausgerichtet. Wenden Sie sich hierfür zunächst an das Pastoralbüro. In einem persönlichen Gespräch wird ein Seelsorger der Pfarrei mit Ihnen Ihren Schritt und seinen konkreten Vollzug besprechen und den hierfür notwendigen Antrag beim Bischof stellen.