Hinweise

Auf dieser Seite finden Sie stets fortlaufende Informationen rund um die Wahlen. Viele dieser Informationen sind entnommen aus der Arbeitshilfe zur Pfarrgemeinderatswahl 2021 des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln, bzw. der Bistumshomepage des Erzbistums Köln, jeweils über Wahlen 2021 

 

Suchen Sie ein Gespräch rund um eine eventuelle Kandidatur, so melden Sie sich unter ehrenamt@neuss-nord.de

Allgemeine Information

Kirchenvorstand (KV) Kirchengemeindeverband (KGV) und Pfarrgemeinderat (PGR) sind wichtige Gremien für die Mitverantwortung Engagierter und die Gestaltungsmöglichkeit des eigenen Kirchortes. Während der jeweilige KV Rechtsträger der Gemeinde auch nach weltlichem Recht ist, stellt der KGV den verwaltungstechnische Zusammenschluss unserer vier Gemeinden dar.

Der PGR hingegen gestaltet die Pastoral in einem lebendigen Leben kirchturmübergreifend.

Der PGR wird immer komplett neu gewählt und dies für 4 Jahre, diesmal 16 Kandidaten. Bei den KV's wird jeweils die Hälfte neu gewählt, dies bedeutet für unsere 4 KV's jeweils 4 Kandidaten.

Besondere Herausforderungen in der nächsten Wahlperiode

Im Erzbistum Köln soll von den Menschen vor Ort her gedacht werden, die ihren Glauben leben und in den Pfarreien und Gemeinden das kirchliche Leben gestalten. Wie es gelingen kann, heute Kirche zu sein, die Menschen Christuserfahrungen ermöglicht, muss immer neu gemeinsam gelernt und erkundet werden.
Vielfältige Herausforderungen stellen die bisherige kirchliche Praxis in vielen Punkten in Frage: die schwindende Zahl der Engagierten, Gottesdienstbesucher und Kirchenmitglieder, der Rückgang der finanziellen Mittel, die sinkende Zahl der Priester und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral, der gesamtgesellschaftliche Trend zur Säkularisierung. Diesen Herausforderungen kann nicht mit einem einfachen „Weiter so!“ begegnet werden. Es müssen neue Wege und Formen gefunden werden, heute aus dem Evangelium Christi heraus Kirche zu sein.

Eine erste Aufgabe: Entwicklung der neuen pastoralen Einheiten
Einen ersten großen Veränderungsprozess zu begleiten und mitzugestalten. davon ausgehend, dass 2030 im Erzbistum Köln deutlich weniger Pfarrer, weniger Engagierte und weniger finanzielle Mittel da sein werden als heute, sollen in den kommenden Jahren die pastoralen Einheiten im Erzbistum neu gestaltet und auf eine Anzahl von 50-60 zusammengefasst werden.

Wer kann PGR KandidatIn werden

Wählbar sind alle Katholikinnen und Katholiken :

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • die ihren Wohnsitz im Seelsorgebereich haben
  • die am Leben im Seelsorgebereich aktiv teilnehmen
  • bzw. auch jene, die außerhalb des Seelsorgebereiches wohnen, wenn sie am kirchlichen Leben im Seelsorgebereich aktiv teilnehmen
  • die in der Ausübung ihrer allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert sind
  • die das Sakrament der Firmung empfangen haben bzw. bereit sind, es zu empfangen

Wer kann KV KandidatIn werden

Wählbar ist jedes Gemeindemitglied (= Mitglied der Pfarrgemeinde, sprich St. Josef oder St. Thomas Morus oder Heilig Geist oder Christ König)

  • das am Wahltage wahlberechtigt ist
  • das am Wahltage 21 Jahre alt ist und ein Jahr in der Zivilgemeinde wohnt, in der die Kirchengemeinde ihren Sitz hat.

"Stellenbeschreibung" PGR KanditatIn

Es wäre von Vorteil, wenn Sie die ein oder andere der folgenden Eigenschaften hätten:

  • kreativ und offen für die Suche nach neuen Wegen
  • fähig, anderen Raum zur Entfaltung zu geben
  • fähig zur Zusammenarbeit
  • offen für Ideen und Meinungen anderer
  • kontaktfreudig und fähig, auf Menschen zuzugehen
  • verschwiegen und vertrauenswürdig
  • fähig und bereit, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen
  • kompetent, wenn es darum geht, Spannungen und Konflikte auszuhalten
  • bereit zur Übernahme konkreter Aufgaben
  • sachkundig bzw. gewillt, sich sachkundig zu machen, wo immer dies nötig ist
  • bereit, sich für Arme, Schwache und Benachteiligte einzusetzen

Darüberhinaus

  • Bereitschaft eine Weggemeinschaft getragen im Glauben zu wagen
  • ein Zeitbudget: Teilnahme an den PGR Sitzungen (derzeit ca. alle 7 Wochen), ergänzend Zeit zur Mitarbeit in Sachausschüssen und Projekten (ca. 1 Stunde / Woche)

Was bekommen Sie dafür

  • die Chance auf aktive Mitgestaltung
  • tiefe Einblicke in die Gedanken des Pastoralen Zukunftsweg im Erzbistum Köln
  • Momente der großen Zufriedenheit bei erreichten Zielen
  • Angebote zur persönlichen Fortbildung in Ihren Schwerpunktthemen Ihrer PGR Arbeit

Aufgaben des KV Kirchenvorstandes