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Pastoralbüro24


 

Taufanmeldung vorbereiten

 

Informieren Sie sich hier über die aktuellen

Die Anmeldung zur Taufe kann hier direkt online per

angestoßen werden.

 

Es genügt ein Taufpate oder eine Taufpatin, möglich ist aber auch die Wahl von Pate und Patin. Vater und Mutter können nicht Pate werden. Der Vorbildcharakter des Paten verlangt, dass er katholisch, gefirmt, nicht aus der Kirche ausgetreten und durch seine Lebensführung für das Amt geeignet ist. Er soll mindestens 16 Jahre alt sein.


Nichtkatholische Christen können nur zusammen mit wenigstens einem katholischen Paten als Taufzeugen zugelassen werden. Sollte kein geeigneter Pate gefunden werden können, hindert das nicht die Taufe eines Kindes. Auch ohne Paten kann ein Kind getauft werden.

 

Patenbescheinigungen, wie sie die evangelische Kirche kennt, gibt es bei uns z.Zt. nicht; es kann aber die Vorlage eines Taufscheins verlangt werden. Wird aber von uns eine solche Patenbescheinigung erbeten, so wird entweder an das Taufpfarramt zwecks Ausstellung einer Taufbescheinigung verwiesen, oder es wird beim Wohnsitzpfarramt eine Bescheinigung ausgestellt nur über die Tatsache, dass die entsprechende Person im Melderegister als katholisch geführt wird.