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Kirchenmusikalische Gruppe St. Thomas Morus

Kirchenmusikalische Gruppen sind Einrichtungen einer oder mehrerer Kirchengemeinden oder eines Kirchengemeindeverbandes (kurz: Rechtsträger), die verbindlich im Dienste dieser Gemeinde(n) stehen und durch den oder die zuständigen Pfarrer anerkannt wurden (siehe Liturgiekonstitution ”Sacrosanctum Concilium” 1963, Artikel 114, 115 und 116 sowie lnstructio ”Musicam Sacram” 1967, Art. 7, 9, 16c, 18-24, 34, 46, 50 und 62-67).

Nach Absprache in der Pfarrgemeinde und im Seelsorgebereich können sich kirchenmusikalische Gruppen zusammenschließen. Bei Zusammenschlüssen mehrerer kirchenmusikalischer Gruppen ist von den beteiligten Rechtsträgern festzulegen, welchem Rechtsträger der Chor rechtlich und wirtschaftlich zugeordnet ist.

Innerhalb einer/s Kirchengemeinde/Kirchengemeindeverbandes oder eines Seelsorgebereiches können mehrere kirchenmusikalische Gruppen gleichzeitig tätig sein.

Sämtliche kirchenmusikalischen Gruppen, ihre Einrichtung, Zusammenschlüsse sowie etwaige sonstige Änderungen sind dem zuständigen Regionalkantor mitzuteilen.

Der Diözesan-Cäcilien-Verband ist der Dachverband für alle kirchenmusikalischen Gruppen im Erzbistum Köln.

 

Die Satzung liegt im pdf-Format vor. Bitte klicken sie auf das Bild der Satzung, um das Dokument in einem neuen Fenster zu öffnen.