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Corona-Regelung
Zugang zu den Gottesdiensten

Seit Sonntag, 03.04.2022 gelten in NRW gelockerte Corona-Vorgaben.
Auch die Bistümer in NRW haben sich den staatlichen Maßnahmen angepasst.
Der PGR hat beschlossen, ab Sonntag, 03.04.2022 für die Hl. Messen und Gottesdienste alle 3G-Beschränkungen aufzuheben.
Der bisherige Ordnungsdienst wird zu einem reinen Willkommensdienst gewandelt.
Tragen von Masken

Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr, es wird aber das Tragen einer medizinischen Maske / FFP2-Maske ausdrücklich empfohlen.
Erstkommunionmessen

In den 5 Erstkommunionmessen besteht für die Messbesucher Maskenpflicht, wegen der hohen zu erwartenden Zahl an Besuchern und Besucherinnen. Die Erstkommunionkinder brauchen keine Masken zu tragen, wenn sie getestet sind!