ERZBISTUM KÖLN  DOMRADIO

Richtlinien zur Internet-Präsenz für die Dienststellen und Einrichtungen im Erzbistum Köln mit rechtlichen Hinweisen

Inhaltsübersicht
I. Richtlinien

1. Zielsetzungen
2. Geltungsbereich

3. Voraussetzungen
a) Domain
b) Internet-Server

4. Inhalte/ Medienspezifik/ Recht/ Haftung
5. Informationsinfrastruktur (technische Voraussetzungen)
6. Kosten
7. E-Mail-Nutzung

II. Rechtliche Hinweise

1. Anbieterkennzeichnung (Impressum)
a) Impressumspflicht für natürliche und juristische
Personen sowie Personenvereinigungen

b) Diensteanbieter mit journalistisch-redaktionellen Angeboten

2. Datenschutz
a) Veröffentlichung von Bildnissen/Filmen von Personen im Internet
b) Textliche Veröffentlichungen mit personenbezogenen Daten
c) Veröffentlichung kirchlicher Amtshandlungen
d) Veröffentlichung besonderer Ereignisse (Alters- und
Ehejubiläen, Ordens- und Priesterjubiläen)

e) Einsatz von interaktiven Internetplattformen
f ) Untersagung von Web- und Analysesoftware, die dem Datenschutz nicht entspricht
g) Musterformulierungen

3. Urheberrecht
a) Internetseiten
b) Urheberrechte Dritter

4. Presserecht

5. Haftung
a) Haftung nach den allgemeinen Gesetzen
b) Setzung von Hyperlinks
c) Keine Haftung des Erzbistums für eingestellte Inhalte der Anbieter
d) Verpflichtung der Anbieter zur Haftungsfreistellung des Erzbistums Köln
e) Jede zielsetzungsfremde Nutzung ist untersagt

6. Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet
a) Haftung und Genehmigungspflicht
b) Steuerliche Aspekte
c) Formatvorlagen

III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

I. Richtlinien

1. Zielsetzungen

Für kirchliche Einrichtungen, die das Internet nutzen wollen,  gelten die folgenden Zielsetzungen.  Die Präsenz und Kommunikation im Internet soll
– dazu beitragen, neue Wege zur Evangelisierung zu  erschließen und auszubauen,
– die wesentlichen und unverzichtbaren Züge der  Wahrheit über den Menschen besser sichtbar machen,
– das Leben der Kirche bekannt machen und den  Menschen von heute helfen, das Gesicht Christi zu  entdecken,
– dazu beitragen, von den Möglichkeiten der neuen  Generation audiovisueller Medien (Foto, Video, Blog,  Website) Gebrauch zu machen und damit bisher unbekannte  Gelegenheiten zum Dialog sowie nützliche  Hilfsmittel für die Evangelisierung und die Katechese  eröffnen,
– einer schnelleren, umfassenden und zeitgemäßen  Kommunikation und Information der Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter im Bereich des Erzbistums Köln dienen  und
– Angebote, Dienste und Hilfen den Menschen eröffnen,  die sich über die konkrete Einrichtung, ihre Ziele und  Arbeiten informieren wollen.

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinien gelten für die Dienststellen und  Einrichtungen in der Trägerschaft des Erzbistums Köln, für die  Kirchengemeinden und Gemeindeverbände, für den  Diözesan-Caritasverband, seine Untergliederungen und  Fachverbände ohne Rücksicht auf deren Rechtsform sowie für  alle übrigen kirchlichen Rechtsträger und Einrichtungen, die  der Aufsicht des Erzbischofs von Köln unterliegen.  Allen anderen kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum Köln  wird empfohlen, nach diesen Richtlinien zu verfahren.  Die vorhandenen Internetangebote, auch soweit sie außerhalb  der Domain erzbistum-koeln.de bestehen, sind diesen  Richtlinien entsprechend zu gestalten.

3. Voraussetzungen

Es gelten folgende Voraussetzungen:

a) Domain
Der Rechtsträger der Einrichtung (Anbieter/Domaininhaber)  muss für seine Internet-Präsenz bei der zuständigen  Registrierungsstelle eine Internetadresse (Domain) registrieren.  Der Domainname sollte in einem inhaltlichen Bezug zum  Anbieter selbstsprechend, kurz und einprägsam sein. Als Top-  Level-Domain ist in der Regel das Herkunftsland DE zulässig.  Alternativ sind auch INFO und ORG möglich.  Bei juristischen Personen ist als Domaininhaber und damit  Vertragspartner der Registrierungsstelle, die juristische Person  (der Rechtsträger) unter Angabe ihres Rechtsformzusatzes, mit  Postanschrift sowie den elektronischen Kontaktdaten (Telefon,  E-Mail, ggf. Fax) anzugeben. Die Angabe einer Postfachadresse  genügt nicht.

b) Internet-Server
Alle Kirchengemeinden, Gemeindeverbände und sonstige  kirchliche Rechtsträger und Einrichtungen (insbesondere  kirchliche Vereine und Verbände) können auf dem Internet-  Server des Erzbistums eine Internet-Präsenz betreiben mit den  vorgegebenen technischen Möglichkeiten der Web-Server-  Software.  Mit der Nutzung des Internet-Servers ist die kostenlose  Nutzung eines Inhaltsverwaltungssystems und von Designvorlagen  des Erzbistums verbunden. Für die Nutzung des  Internet-Servers bietet das Erzbistum seinen Einrichtungen  Schulung, Beratung und technische Unterstützung an.  Anfrage und Information:  Erzbischöfliches Generalvikariat  Stabsabteilung Medien  Telefon: (0221) 1642-3928, Fax: (0221) 1642-3344  E-Mail: support@erzbistum-koeln.de  Die Internet-Präsenz des Erzbistums Köln, seiner Dienststellen  und Einrichtungen, des Diözesan-Caritasverbandes und seiner  Untergliederungen und Fachverbände erfolgt unter der  Second-Level-Domain: erzbistum-koeln.de  Zur logischen und physikalischen Trennung von Diensten und  inhaltlichen Bereichen innerhalb dieser Second-Level-Domain  stehen Third-Level-Domains (Subdomains) zur Verfügung,  z.B. caritas.erzbistum-koeln.de, für den Internet-Server der  caritativen Verbände, jugendpastoral.erzbistum-koeln.de für  den Internet-Server der Jugendseelsorge sowie mail.erzbistumkoeln.  de für den E-Mail-Server des Erzbistums Köln.

4. Inhalte / Medienspezifik / Recht / Haftung

Die Konzeptionierung und Umsetzung eines Internetangebotes  erfordert die Berücksichtigung medienspezifischer Belange. Dies  erfordert neben vorhandenen Grundinformationen eine laufende  Aktualisierung und die stete Berücksichtigung aktueller  Komponenten. Zu der inhaltlichen Konzeptionierung gehören  ferner die Gewährleistung der Vollständigkeit und Richtigkeit  der Inhalte und eine medienspezifische Kommunikation mit  den Nutzern. Dabei ist der jeweilige Anbieter für Form und  Inhalt seines Angebotes im Internet selbst verantwortlich.  Bei der Gestaltung und Darstellung der einzelnen Angebote  sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. des  Strafgesetzbuches, des Urheberrechtsgesetzes, der Anordnung  über den kirchlichen Datenschutz für das Erzbistum Köln  sowie des Pressegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und  das Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz zu beachten.  Die Informationsanbieter sind verantwortlich für die von ihnen  gesetzten Verweise mittels eines Hyperlinks auf andere  Informationsangebote im Internet.  Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere  die Verwendung von Bildmaterial, Texten oder Textteilen,  bedarf zur Wahrung der Urheberrechte der vorherigen schriftlichen  Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber.  Weitergehende rechtliche Hinweise zu Rechts- und  Haftungsfragen, insbesondere bei Internetangeboten der  Kirchengemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen kirchlichen  Einrichtungen, werden unter Abschnitt II. dieser  Richtlinien gegeben. 

5. Informationsinfrastruktur (technische Voraussetzungen)

Aufbau und Pflege eines Internet-Angebotes setzt die  Ausstattung mit einer entsprechenden EDV-Technik voraus.  Auf Grund der ständigen technischen Weiterentwicklung bedarf  diese EDV-Ausstattung einer kontinuierlichen Anpassung. Zum Schutz der Informationsinfrastrukturen, der Integrität  der Systeme und der angebotenen Inhalte und zur Vermeidung  eines Missbrauchs von Daten sind die erforderlichen technischen  und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit  zu treffen. Insbesondere gelten bei der sicheren Entwicklung  von webbasierten Applikationen die Anforderungen des BSI  (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) sowie  die Empfehlung nach OWASP (Open Web Appliction  Security Project). Die Umsetzung und Überwachung der  Maßnahmen erfolgt durch die Stabsabteilung Medien in  Kooperation mit dem Zentralen Informationssicherheitsbeauftragten  (ZISB) im Referat DV-Service.

6. Kosten

Bei der Realisierung der Internet-Präsenz in Einrichtungen  und Dienststellen des Erzbistums Köln werden die entstehenden  Investitions- und Anschaffungskosten zuzüglich möglicher  Overheadkosten durch die Etats der Anbieter von  Internetinhalten (z.B. Kirchengemeinden) finanziert.  Die Kirchengemeinden und sonstigen kirchlichen  Einrichtungen müssen die entstehenden Investitions- und  Anschaffungskosten und die Betriebskosten selbst tragen.  Die Nutzung des Internet-Servers erzbistum-koeln.de ist für  die berechtigten Anbieter auf dem Server kostenfrei.  Hinsichtlich der Kostenstruktur ist mit mehreren Faktoren zu  rechnen:  Die Netzwerktechnologie, Hardware- und Softwareentwicklung  unterliegt einer kontinuierlichen Weiterentwicklung.  Damit verbunden entstehen dauerhafte Kosten für Systemwartung  und Updates.  Die Verwaltung und Redaktion der Inhalte bedarf einer stetigen  Anpassung der Qualifikation der Anwender. Hieraus ergeben  sich Kosten für Weiterbildung und Schulungen.  Bei der Auswahl der Provider bleibt zu beachten, dass sie je  eigene Preisstrukturen haben, die sich aus verschiedenen  Komponenten zusammensetzen.

7. E-Mail-Nutzung

Die E-Mail-Nutzung für die kirchlichen Dienststellen und  Einrichtungen ist nicht Gegenstand dieser Richtlinien. Für die  E-Mail-Nutzung sind die jeweils geltenden diözesanen und  ggf. dienstgeberspezifischen Anweisungen zu beachten.

II. Rechtliche Hinweise

Zu den vorstehend abgedruckten Richtlinien zur Internet-  Präsenz für die Dienststellen und Einrichtungen im Erzbistum  Köln werden die nachfolgenden rechtlichen Hinweise gegeben.  Die Anerkennung dieser rechtlichen Hinweise wird bei  Beantragung der Zugangsdaten bei der Stabsabteilung Medien  elektronisch eingeholt. Sie ist Voraussetzung für die Nutzung  der Internet-Server des Erzbistums Köln, des Inhaltsverwaltungssystems  (Content Management System) und der vom  Erzbistum bereitgestellten Designvorlagen für einen Internetauftritt.

1. Anbieterkennzeichnung (Impressum)

a) Impressumspflicht für natürliche und juristische Personen

sowie Personenvereinigungen
Dienstanbieter, d.h. natürliche oder juristische Personen oder  Personenvereinigungen, die eigene oder fremde Mediendienste  zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln,  haben gemäß § 5 Telemediengesetz folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig  verfügbar zu halten:
  • Name und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,  bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und  Angabe des Vertretungsberechtigten;
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme  und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich  der E-Mail-Adresse;
  • Angabe der Aufsichtsbehörde, sofern eine Aufsichtspflicht  besteht;
  • Angaben zur Registereintragung (Vereinsregister,  Handelsregister) und entsprechende Registernummer,  sofern vorhanden;
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG  oder Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139 c AO,  sofern vorhanden.

b) Diensteanbieter mit journalistisch-redaktionellen  Angeboten

Diensteanbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten  Angeboten müssen zudem noch die Vorgaben des § 55 Abs. 2  Rundfunkstaatsvertrag erfüllen und müssen einen für den  Inhalt Verantwortlichen mit Namen und Anschrift benennen,  der voll geschäftsfähig ist, strafrechtlich verfolgt werden kann,  seinen Aufenthalt im Inland hat und nicht in Folge eines  Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher  Ämter verloren hat. 

2. Datenschutz 

Vor der Veröffentlichung im Internet, d.h. vor jeder  Autorisierung zur Eingabe, ist zu prüfen, ob datenschutzrechtliche  Belange bzw. die Persönlichkeitsrechte Betroffener beachtet  werden.

a) Veröffentlichung von Bildnissen / Filmen von Personen im  Internet

Die Veröffentlichung des Bildnisses von Personen im Internet  bedarf wegen des Rechts am eigenen Bild grundsätzlich der  Einwilligung, sofern keine gesetzlich geregelte Ausnahme vorliegt  (vgl. § 22 Kunsturhebergesetz). Dies ist nicht nur in  Bezug auf einzelne Bilder oder Bilderkollagen zu beachten,  sondern auch für Filme, Videos und Videoclips.  Ausnahmen bestehen u.a. für Bilder, auf denen die Personen  nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit  erscheinen oder für Bilder von Versammlungen (z.B.  Prozessionen, Gottesdiensten, Pfarrfesten) und ähnlichen  Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen  haben.  Um privaten Foto- oder Videoaufnahmen und späteren  Internetveröffentlichungen bei öffentlichen kirchlichen  Veranstaltungen (z.B. bei Erstkommunionfeiern in der  Pfarrkirche, bei Pfarrfesten oder auch bei „Pfarrsitzungen“  (pfarrlichen Karnevalsveranstaltungen)) entgegenzuwirken,  sollte ggf. vom Hausrecht Gebrauch gemacht und ein  Fotografier- und Filmverbot ausgesprochen werden.   

b) Textliche Veröffentlichungen mit personenbezogenen  Daten 

Bei textlichen Veröffentlichungen, die Namen und ggfl. weitere  personenbezogene Daten enthalten, ist Vorsicht geboten.  Da das Internet im Unterschied zu regional oder kategorial  oder in anderer Weise begrenzten Veröffentlichungen eine  weltweite Publizität verleiht, bei z.B. pfarrlichen Bekanntmachungen  von Kirchengemeinden jedoch ausschließlich ein  lokaler Bezug und die lokale Begrenzung des Aufgaben- und  Wirkungsbereichs gegeben sind, kommt den Persönlichkeitsrechten  der in der Gemeinde Tätigen und Engagierten grundsätzlich  ein Vorrang vor dem Informationsinteresse der  Internet-Nutzer zu.  Die Veröffentlichung von Personen mit ihrer Privatanschrift  bedarf in jedem Fall der Einwilligung. Aber auch bei der  Veröffentlichung von Personen mit ihrer dienstlichen  Anschrift ist Vorsicht geboten: Allenfalls bei sog. Repräsentanten  kann diese als unbedenklich angesehen werden.  Maßgebende Stichworte für die Frage, ob jemand als Repräsentant  anzusehen ist, sind Außenkontakte und Entscheidungsverantwortung.  Im Zweifel ist immer die Einwilligung  einzuholen.  Sollen außer Namen und Anschrift noch weitere personenbezogene  Daten im Internet veröffentlicht werden (z.B.  Geburtsjahrgang, Geburtsdatum, Beruf, Familienstand,  Kinderzahl), bedarf dies ebenfalls der Einwilligung der  Betroffenen (vgl. aber auch die Ausführungen unten c)  Veröffentlichung kirchlicher Amtshandlungen und d)  Veröffentlichung besonderer Ereignisse). 


c) Veröffentlichung kirchlicher Amtshandlungen

Taufe
Erstkommunion
Firmung
Trauung
Weihen

Es dürfen nur Name und Datum der kirchlichen Amtshandlung,  nicht jedoch die Adresse, veröffentlicht werden.  Bei überwiegendem schutzwürdigem Interesse des Betroffenen  wegen seiner besonderen persönlichen Situation ist ein  Widerspruch gegen die Veröffentlichung zu beachten (vgl.  § 14 Abs. 5 Anordnung über den kirchlichen Datenschutz –  KDO i.V.m. der Durchführungsverordnung – KDO – DVO,  VIII. Zu § 14 KDO, Abs. 5, Amtsblatt 2003, Nrn. 263 und  264). In diesem Fall darf keine Veröffentlichung erfolgen. Die  Eintragung eines Sperrvermerks steht einer Veröffentlichung  in jedem Fall entgegen (vgl. Ausführungsrichtlinien zur  Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz – AusfRL –  KDO, Amtsblatt 2005, Nr. 261, unter II. 3.). 


d) Veröffentlichung besonderer Ereignisse (Alters- und  Ehejubiläen, Ordens- und Priesterjubiläen) 

Das Pfarramt muss vor einer Veröffentlichung im Pfarrbrief/  Aushang/Internet auf die Möglichkeit, Widerspruch  gegen die Veröffentlichung des eigenen Alters- oder Ehejubiläums  einzulegen, im Pfarrbrief, Aushang bzw. Internet öffentlich  hingewiesen haben. Widersprüche Einzelner sind zwingend  zu beachten (vgl. AusfRL – KDO, unter II. 3.; vgl. ferner  § 14 Abs. 5 Anordnung über den kirchlichen Datenschutz  – KDO i. V. m. der Durchführungsverordnung – KDO –  DVO, VIII. Zu § 14 KDO, Abs. 5). In diesem Fall darf keine  Veröffentlichung erfolgen. Die Eintragung eines Sperrvermerks  steht einer Veröffentlichung in jedem Fall entgegen  (vgl. AusfRL – KDO, unter II. 3.).  Auch bei der Veröffentlichung von Ordens- und Priesterjubiläen  gilt für den Fall, dass der Betroffene hiergegen Widerspruch  eingelegt hat, dass eine Veröffentlichung nicht erfolgen  sollte. 

e) Einsatz von interaktiven Internetplattformen

Beim Einsatz von interaktiven Internetplattformen (wie z.B.  einer virtuellen unterrichtsbegleitenden Lernumgebung) sind  wie auch sonst bei sozialen Netzwerken im Internet, die die Möglichkeit vorsehen, persönliche Profile anzulegen und ggf.  Daten des Nutzers oder Dritter zu verarbeiten (z.B. zu speichern  oder zu übermitteln oder zum Abruf bereitzuhalten) oder zu  nutzen, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Belange zu  wahren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind von den  Betreibern die datensparsamsten Varianten als Vor- und  Grundeinstellung vorzusehen. Erst der betroffene Nutzer selbst  soll, nachdem er jeweils auf die Folgen hingewiesen wurde, die  datenerweiternden Einstellungen aktiv veranlassen. Da hierzu  komplexe datenschutzrechtliche Anforderungen (insbesondere  Einwilligungserfordernisse) und technisch-organisatorische  Voraussetzungen (z.B. Passwortschutz) zu erfüllen sind, wird  unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten empfohlen, entsprechende  Vorhaben dem Zentralen Informationssicherheitsbeauftragten  (ZISB) im Referat DV-Service sowie der Stabsabteilung  Medien anzuzeigen und sich von dort entsprechend  beraten zu lassen.


f) Untersagung von Web – Analysesoftware, die dem Datenschutz  nicht entspricht

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht gestattet,  Web-Analysesoftware für den Internetauftritt zu verwenden,  die dem Datenschutz nicht entspricht. 


g) Musterformulierungen

Ein Muster für den Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen  Veröffentlichungen im Pfarrbrief/Aushang/Internet und Verfahrenshinweise  zur technischen Umsetzung des Widerspruchs  auf der kirchlichen Website finden Sie im Anhang zu diesen  Richtlinien, außerdem ein Muster für die Einwilligung zur  Veröffentlichung von Fotos im Internet. 


3. Urheberrecht 

Bei der Veröffentlichung von Texten und Bildern und jeglichen  geschützten Werken im Sinne von § 2 Urheberrechtsgesetz  (Sprachwerke, auch Reden und Computerprogramme,  Werke der Musik, der bildenden Kunst, Lichtbildwerke,  Filmwerke, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer  Art, wie z.B. Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen  und plastische Darstellungen) sind die urheberrechtlichen  Bestimmungen zu beachten.2  Gemeinfreie Werke (insbesondere amtliche Fassungen von  Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Bekanntmachungen  sowie Werke, bei denen die 70-jährige Schutzfrist abgelaufen  ist) dürfen ohne Erlaubnis im Internet veröffentlicht werden. 


a) Internetseiten

Internetseiten sind unter den gleichen Voraussetzungen wie  sonstige Werke urheberrechtlich schutzfähig. Die Schutzfähigkeit  setzt voraus, dass es sich um eine persönliche geistige  Schöpfung handelt. Unter diesen Voraussetzungen können  sowohl die Homepage als auch die angehängten, durch Links  verbundenen weiteren Web-Seiten schutzfähig sein.  Inhalte und die Struktur der Internet-Seiten des Erzbistums  Köln sind urheberrechtlich geschützt. 

b) Urheberrechte Dritter

Bezüglich der Urheberrechte Dritter ist zu beachten, dass bei  Werken von Dritten der Betreiber der Web-Seite zum Herunterladen  der Werkkopien auf seinen Hostrechner berechtigt  sein muss. Diese Berechtigung darf nicht nur die Nutzung zu  eigenen Zwecken umfassen, sondern muss auch das Zurverfügungstellen  zu Gunsten der Nutzer im Web umfassen. Wer  durch Link den Zugriff auf eine Web-Seite mit einer Raubkopie  eröffnet, macht sich strafbar, wenn ihm die Raubkopie  als solche bekannt ist. 


4. Presserecht 

Alle Nachrichten sind nach den anerkannten journalistischen  Grundsätzen vor ihrer Verbreitung mit der nach den  Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und  Wahrheit zu prüfen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung,  Veröffentlichungen, egal ob in Form eines Druckwerks  oder Online im Internet, von strafbarem Inhalt freizuhalten  (vgl. § 21 Pressegesetz NW).  Die Veröffentlichung von Tatsachenbehauptungen (in der  Druckform oder im Internet), durch die eine Person individuell  betroffen ist, kann einen Gegendarstellungsanspruch auslösen  (vgl. § 56 Rundfunkstaatsvertrag, § 11 Pressegesetz NW).  Handelt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen oder ehrverletzende  Werturteile können auch Unterlassungs- und  Schadensansprüche gegeben sein. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen  kann auch ein Widerruf in Betracht kommen.  Vor einer Veröffentlichung von Inhalten im Internet müssen  ferner die Autorenschaft, die redaktionelle Verantwortung und  das Impressum geklärt werden.


5. Haftung 
a) Haftung nach den allgemeinen Gesetzen

Der Anbieter haftet für die durch ihn oder seine Mitarbeiter  eingestellten Inhalte seiner Internetseite nach den allgemeinen  Gesetzen, d.h. ggf. zivilrechtlich und strafrechtlich.

b) Setzung von Hyperlinks

Bei der Setzung von Hyperlinks auf externe Internetseiten  besteht die Gefahr einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme.  Externe Internetseiten können rechtswidrige Inhalte enthalten  und derjenige, der sich fremde Informationen mittels eines  Hyperlinks zu Eigen macht (z.B. durch Kommentierung,  Zustimmung, sichtbares wirtschaftliches Interesse), haftet im  gleichen Maße wie für eigene Informationen. Dies kann z.B.  auch beim Verlinken durch zu Eigen machen einer an Twitter  geposteten Twitter-Nachricht der Fall sein, wenn diese die  Rechte Dritter verletzt.  Der Ausschluss der Haftung (Disclaimer) ist bei eigenen und zu  eigen gemachten Inhalten rechtlich unwirksam.   


c) Keine Haftung des Erzbistums Köln für eingestellte Inhalte  der Anbieter

Das Erzbistum Köln übernimmt keine Haftung für die Inhalte,  die von den Anbietern ins Internet eingestellt werden. 

d) Verpflichtung der Anbieter zur Haftungsfreistellung des  Erzbistums Köln

  Soweit das Erzbistum von Dritten auf Schadensersatz oder  wegen der Verletzung der vorgenannten Pflichten und/oder  schädigender Handlungen in Anspruch genommen wird, verpflichtet  sich der Anbieter, das Erzbistum von diesen Ansprüchen  freizustellen.

 
e) Jede zielsetzungsfremde Nutzung ist untersagt 

Der Kommunikations- und Informationsserver des Erzbistums  dient der Verbreitung medienspezifischer Inhalte durch die  betreffenden kirchlichen Dienststellen und Einrichtungen. Zur  Vermeidung von Störungen und Schädigungen der Funktionalität  des Systems sind zielsetzungsfremde Nutzungsweisen  untersagt. 


6. Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet 

Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet  unterliegt besonderen rechtlichen Vorschriften für den elektronischen  Geschäftsverkehr. Verstöße gegen diese Vorschriften  können erhebliche rechtliche Nachteile zur Folge haben.Einige Hinweise finden sie unter:  www.erzbistum-koeln.de/hinweise/e-commerce/ 

a) Haftung und Genehmigungspflicht

Der Abschluss von Verträgen über das Internet erfolgt auf eigene  Verantwortung des jeweiligen Rechtsträgers. Bei Rechtsgeschäften  (z.B. Kauf-, Geschäftsbesorgungsverträgen) mit  einem Gegenstandswert von mehr als 15.000 B ist eine schriftliche  Genehmigung des Generalvikariates erforderlich. 

b) Steuerrechtliche Aspekte 

Wird von Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden,  dem Erzbistum oder anderen kirchlichen Dienststellen, Einrichtungen  oder Rechtsträgern in der Rechtsform der  Körperschaft des öffentlichen Rechts (KÖR) Verkauf von  Waren oder Dienstleistungen im Internet betrieben, können  sich Probleme bezüglich der Steuerbefreiung, also steuerrechtliche  Folgen ergeben. Die katholische Kirche in der  Rechtsform als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist grundsätzlich  steuerbefreit, aber nur hinsichtlich der Erfüllung  hoheitlicher Kirchenaufgaben und reiner Vermögensverwaltung,  nicht bei steuerpflichtigen Betätigungsformen. Wer  Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, muss daher  zuvor die steuerrechtlichen Konsequenzen (ggf. – wie etwa im  Falle von Kirchengemeinden – unter Einbeziehung der  Rendantur) prüfen. 

Stellt der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen einen  Betrieb gewerblicher Art der Kirchengemeinde dar und wird  ein nachhaltiger Jahresumsatz (zurzeit gültige Umsatzgrenze:  30.678B) erreicht, müssen der Umsatz versteuert und eine  Gewinnermittlung angestellt werden. Betriebe gewerblicher  Art sind nach dem Körperschaftssteuerrecht (§§ 1 Abs. 1 Nr.  6, 4 KStG) Einrichtungen von juristischen Personen des  öffentlichen Rechts (JPDÖR), die einer nachhaltigen, wirtschaftlichen  Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb  der Land- und Forstwirtschaft dienen und sich innerhalb  der Gesamtbetätigung einer JPDÖR wirtschaftlich herausheben  und keine Hoheitsbetriebe sind. Der Betrieb muss von der  JPDÖR selbst geführt werden. Betriebe, die privatrechtlich  organisiert werden (z.B. Verein, Stiftung, GmbH), sind rechtlich  selbstständig und fallen nicht unter die Vorschrift des § 4  KStG. 

c) Formatvorgaben

Bei der Einrichtung eines elektronisch gestützten Vertriebssystems  mit Warenkorbfunktionalität stellt das Erzbistum  Köln ein Onlineshop zur Verfügung. Dieser Onlineshops ist  Bestandteil des Inhaltsverwaltungssystems.  Weitere Informationen zum Vertriebsystem erhalten Sie unter:  http://schulung.erzbistumkoeln.de/dokumentation/online-shop/

III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Diese Richtlinien treten zum 01.08.2010 in Kraft.  Gleichzeitig treten die „Leitlinien zur Internet-Präsenz für die  Dienststellen und Einrichtungen im Erzbistum Köln“ vom  04.11.1999 (Amtsblatt 1999, Nr. 306) sowie die „Änderung  der Nutzungsordnung Internet“ (Amtsblatt 2002, Nr. 263)  außer Kraft. 


Anhang zu den Richtlinien, II. Rechtliche Hinweise,  Ziff. 2. Datenschutz:  A. Fortgeltende Datenschutzbestimmungen:

Über die vorstehenden Richtlinien hinaus sind – in ihrer  jeweils geltenden Fassung – weiterhin zu beachten: 
  • die Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz – KDO  (Amtsblatt 2003, Nr. 263),
  • die Durchführungsverordnung zur Anordnung über den  kirchlichen Datenschutz – KDO-DVO (Amtsblatt 2003,  Nr. 264), 
  • die Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den  Kirchlichen Datenschutz – AusfRL – KDO (Amtsblatt  2005, Nr. 261), 
  • Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung  besonderer Ereignisse in kirchlichen Publikationsorganen  (Amtsblatt 1998, Nr. 110), 
  •  die Ausführungsbestimmungen zum Datenschutz beim  Einsatz von Informationstechnik (Amtsblatt 2005, Nr.  262). 
Vergleichen Sie ferner für weitere Informationen: 
  • Arbeitshilfe Nr. 234 Internetpräsenz / hrsg. vom Sekretariat  der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2009, auch  im Internet herunterzuladen über: www.dbk.de (Veröffentlichungen/  Arbeitshilfen), 
  • Arbeitshilfe Nr. 206 Datenschutz und Melderecht der  katholischen Kirche/ hrsg. vom Sekretariat der Deutschen  Bischofskonferenz, Bonn 2006, auch im Internet herunterzuladen  über: www.dbk.de (Veröffentlichungen/ Arbeitshilfen 

B. Verfahrenshinweise zur technischen Umsetzung eines  Widerspruchs auf der kirchlichen Website 

Sofern ein Pfarrbrief mit personenbezogenen Daten auf der  Homepage der Kirchengemeinde/des Seelsorgebereiches veröffentlicht  werden soll, empfehlen wir folgende Verfahrensweise:  Zum Betrachten und Ausdrucken sollte der Pfarrbrief in dem  portablen Dokumentenformat PDF veröffentlicht werden. Es  ist darauf zu achten, dass das Dokument keine vertraulichen  Informationen beinhaltet, welche unbeabsichtigt in den  Dokumenteneigenschaften und Kommentaren editiert sein  können.  Auf der Homepage der Kirchengemeinde bzw. des Seelsorgebereiches  sollte vor dem Download des Pfarrbriefes eine  Seite mit folgenden Hinweisen vorgeschaltet sein: 


XXX-Pfarrbrief Download: 

  • Er ist gedacht für Mitglieder und Freunde der Kath.  Kirchengemeinde xxx. 
  • Die Ansicht bzw. der Ausdruck darf nur zum privaten Gebrauch  verwendet werden. 
  • Die Pfarrbriefe (wie auch die Homepage-Inhalte) unterliegen  unserem Urheberrecht. 
  • Wir untersagen insbesondere die Weitergabe von Inhalten,  jede Verwendung im Internet und die maschinelle oder  redaktionelle Erfassung unserer Pfarrbriefe. 
  • Um den Download des Pfarrbriefes zu aktivieren, muss ein  grafisches Standardbedienelement “Kontrollkästchen”  (Checkbox) markiert werden. Das Kontrollkästchen ist mit  folgendem Text ausgezeichnet: „Ich akzeptiere diese  Nutzungsbedingungen.“ 
  • Mit einer grafischen Schaltfläche (Button) als Steuerelement  kann der Download des Pfarrbriefes erfolgen. Die  Schaltfläche ist ausgezeichnet mit dem Begriff „Weiter“. 
  • Nähere Informationen zur technischen Umsetzung erhalten  Sie im Internet über:  www.erzbistum-koeln.de/medien/internet/ 
  • Gleichzeitig empfehlen wir, im Pfarrbrief und auf der  Homepage mindestens einmal jährlich einen Hinweis auf  das Widerspruchsrecht (vgl. Mustertext unten C.) zu veröffentlichen. 

C. Hinweis auf Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichungen  im Pfarrbrief/Aushang/Internet (Mustertext) 

Nach den Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den  kirchlichen Datenschutz – KDO (AusfRL-KDO), veröffentlicht  im Amtsblatt 2005, Nr. 261, können besondere  Ereignisse (Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle,  Goldkommunionen, Ordens- und Priesterjubiläen) in kirchlichen  Publikationsorganen (z.B. Aushang, Pfarrnachrichten  und Kirchenzeitung) mit Name und Datum veröffentlicht  werden, wenn der Betroffene der Veröffentlichung nicht rechtzeitig  schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei der  zuständigen Kirchengemeinde widersprochen hat. Auf das  dem Betroffenen zustehende Widerspruchsrecht ist einmal  jährlich in den Pfarrnachrichten, im Aushang oder in sonstiger  geeigneter Weise hinzuweisen. 

Die besonderen Ereignisse sollen auch im Internet durch die  Einstellung der Pfarrnachrichten auf der Homepage der Kirchengemeinde  bzw. des Seelsorgebereichs veröffentlicht werden. 

Außerdem werden die kirchlichen Amtshandlungen (z.B. Taufen,  Erstkommunion, Firmung, Trauung, Weihen und Exequien)  mit Name und Datum sowie die Messdienerpläne und die  Lektorenpläne im Pfarrbrief/Aushang/Internet veröffentlicht. 

Gemeindemitglieder, die keine Veröffentlichung ihrer entsprechenden  Daten in den Pfarrnachrichten/Aushang und/oder im  Internet wünschen, werden gebeten, dies dem zuständigen  Pfarramt mitzuteilen. 

Der Widerspruch muss rechtzeitig vor dem Ereignis bzw. der  Veröffentlichung beim Pfarramt eingelegt werden.  (Ort, Datum)  (Kath. Kirchengemeinde XXX  Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email – Anschrift) 

D. Musterformulierung (Einwilligung  Fotoveröffentlichung): 

Ich bin damit einverstanden, dass die Fotos… (wie mir  vorgelegt) auf der Homepage der Kath. Kirchengemeinde veröffentlicht  werden.

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