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Richtlinien zur Internet-Präsenz für die Dienststellen und Einrichtungen im Erzbistum Köln mit rechtlichen Hinweisen
Inhaltsübersicht
I. Richtlinien
1. Zielsetzungen
2. Geltungsbereich
3. Voraussetzungen
a) Domain
b) Internet-Server
4. Inhalte/ Medienspezifik/ Recht/ Haftung
5. Informationsinfrastruktur (technische Voraussetzungen)
6. Kosten
7. E-Mail-Nutzung
II. Rechtliche Hinweise
1. Anbieterkennzeichnung (Impressum)
a) Impressumspflicht für natürliche und juristische
Personen sowie Personenvereinigungen
b) Diensteanbieter mit journalistisch-redaktionellen Angeboten
2. Datenschutz
a) Veröffentlichung von Bildnissen/Filmen von Personen im Internet
b) Textliche Veröffentlichungen mit personenbezogenen Daten
c) Veröffentlichung kirchlicher Amtshandlungen
d) Veröffentlichung besonderer Ereignisse (Alters- und
Ehejubiläen, Ordens- und Priesterjubiläen)
e) Einsatz von interaktiven Internetplattformen
f ) Untersagung von Web- und Analysesoftware, die dem Datenschutz nicht entspricht
g) Musterformulierungen
3. Urheberrecht
a) Internetseiten
b) Urheberrechte Dritter
4. Presserecht
5. Haftung
a) Haftung nach den allgemeinen Gesetzen
b) Setzung von Hyperlinks
c) Keine Haftung des Erzbistums für eingestellte Inhalte der Anbieter
d) Verpflichtung der Anbieter zur Haftungsfreistellung des Erzbistums Köln
e) Jede zielsetzungsfremde Nutzung ist untersagt
6. Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet
a) Haftung und Genehmigungspflicht
b) Steuerliche Aspekte
c) Formatvorlagen
III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
I. Richtlinien
1. Zielsetzungen
Für kirchliche Einrichtungen, die das Internet nutzen wollen, gelten die folgenden Zielsetzungen. Die Präsenz und Kommunikation im Internet soll
– dazu beitragen, neue Wege zur Evangelisierung zu erschließen und auszubauen,
– die wesentlichen und unverzichtbaren Züge der Wahrheit über den Menschen besser sichtbar machen,
– das Leben der Kirche bekannt machen und den Menschen von heute helfen, das Gesicht Christi zu entdecken,
– dazu beitragen, von den Möglichkeiten der neuen Generation audiovisueller Medien (Foto, Video, Blog, Website) Gebrauch zu machen und damit bisher unbekannte Gelegenheiten zum Dialog sowie nützliche Hilfsmittel für die Evangelisierung und die Katechese eröffnen,
– einer schnelleren, umfassenden und zeitgemäßen Kommunikation und Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Erzbistums Köln dienen und
– Angebote, Dienste und Hilfen den Menschen eröffnen, die sich über die konkrete Einrichtung, ihre Ziele und Arbeiten informieren wollen.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinien gelten für die Dienststellen und Einrichtungen in der Trägerschaft des Erzbistums Köln, für die Kirchengemeinden und Gemeindeverbände, für den Diözesan-Caritasverband, seine Untergliederungen und Fachverbände ohne Rücksicht auf deren Rechtsform sowie für alle übrigen kirchlichen Rechtsträger und Einrichtungen, die der Aufsicht des Erzbischofs von Köln unterliegen. Allen anderen kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum Köln wird empfohlen, nach diesen Richtlinien zu verfahren. Die vorhandenen Internetangebote, auch soweit sie außerhalb der Domain erzbistum-koeln.de bestehen, sind diesen Richtlinien entsprechend zu gestalten.
3. Voraussetzungen
Es gelten folgende Voraussetzungen:
a) Domain
Der Rechtsträger der Einrichtung (Anbieter/Domaininhaber) muss für seine Internet-Präsenz bei der zuständigen Registrierungsstelle eine Internetadresse (Domain) registrieren. Der Domainname sollte in einem inhaltlichen Bezug zum Anbieter selbstsprechend, kurz und einprägsam sein. Als Top- Level-Domain ist in der Regel das Herkunftsland DE zulässig. Alternativ sind auch INFO und ORG möglich. Bei juristischen Personen ist als Domaininhaber und damit Vertragspartner der Registrierungsstelle, die juristische Person (der Rechtsträger) unter Angabe ihres Rechtsformzusatzes, mit Postanschrift sowie den elektronischen Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Fax) anzugeben. Die Angabe einer Postfachadresse genügt nicht.
b) Internet-Server
Alle Kirchengemeinden, Gemeindeverbände und sonstige kirchliche Rechtsträger und Einrichtungen (insbesondere kirchliche Vereine und Verbände) können auf dem Internet- Server des Erzbistums eine Internet-Präsenz betreiben mit den vorgegebenen technischen Möglichkeiten der Web-Server- Software. Mit der Nutzung des Internet-Servers ist die kostenlose Nutzung eines Inhaltsverwaltungssystems und von Designvorlagen des Erzbistums verbunden. Für die Nutzung des Internet-Servers bietet das Erzbistum seinen Einrichtungen Schulung, Beratung und technische Unterstützung an. Anfrage und Information: Erzbischöfliches Generalvikariat Stabsabteilung Medien Telefon: (0221) 1642-3928, Fax: (0221) 1642-3344 E-Mail: support@erzbistum-koeln.de Die Internet-Präsenz des Erzbistums Köln, seiner Dienststellen und Einrichtungen, des Diözesan-Caritasverbandes und seiner Untergliederungen und Fachverbände erfolgt unter der Second-Level-Domain: erzbistum-koeln.de Zur logischen und physikalischen Trennung von Diensten und inhaltlichen Bereichen innerhalb dieser Second-Level-Domain stehen Third-Level-Domains (Subdomains) zur Verfügung, z.B. caritas.erzbistum-koeln.de, für den Internet-Server der caritativen Verbände, jugendpastoral.erzbistum-koeln.de für den Internet-Server der Jugendseelsorge sowie mail.erzbistumkoeln. de für den E-Mail-Server des Erzbistums Köln.
4. Inhalte / Medienspezifik / Recht / Haftung
Die Konzeptionierung und Umsetzung eines Internetangebotes erfordert die Berücksichtigung medienspezifischer Belange. Dies erfordert neben vorhandenen Grundinformationen eine laufende Aktualisierung und die stete Berücksichtigung aktueller Komponenten. Zu der inhaltlichen Konzeptionierung gehören ferner die Gewährleistung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte und eine medienspezifische Kommunikation mit den Nutzern. Dabei ist der jeweilige Anbieter für Form und Inhalt seines Angebotes im Internet selbst verantwortlich. Bei der Gestaltung und Darstellung der einzelnen Angebote sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. des Strafgesetzbuches, des Urheberrechtsgesetzes, der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für das Erzbistum Köln sowie des Pressegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und das Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz zu beachten. Die Informationsanbieter sind verantwortlich für die von ihnen gesetzten Verweise mittels eines Hyperlinks auf andere Informationsangebote im Internet. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Bildmaterial, Texten oder Textteilen, bedarf zur Wahrung der Urheberrechte der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber. Weitergehende rechtliche Hinweise zu Rechts- und Haftungsfragen, insbesondere bei Internetangeboten der Kirchengemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen kirchlichen Einrichtungen, werden unter Abschnitt II. dieser Richtlinien gegeben.
5. Informationsinfrastruktur (technische Voraussetzungen)
Aufbau und Pflege eines Internet-Angebotes setzt die Ausstattung mit einer entsprechenden EDV-Technik voraus. Auf Grund der ständigen technischen Weiterentwicklung bedarf diese EDV-Ausstattung einer kontinuierlichen Anpassung. Zum Schutz der Informationsinfrastrukturen, der Integrität der Systeme und der angebotenen Inhalte und zur Vermeidung eines Missbrauchs von Daten sind die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit zu treffen. Insbesondere gelten bei der sicheren Entwicklung von webbasierten Applikationen die Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) sowie die Empfehlung nach OWASP (Open Web Appliction Security Project). Die Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen erfolgt durch die Stabsabteilung Medien in Kooperation mit dem Zentralen Informationssicherheitsbeauftragten (ZISB) im Referat DV-Service.
6. Kosten
Bei der Realisierung der Internet-Präsenz in Einrichtungen und Dienststellen des Erzbistums Köln werden die entstehenden Investitions- und Anschaffungskosten zuzüglich möglicher Overheadkosten durch die Etats der Anbieter von Internetinhalten (z.B. Kirchengemeinden) finanziert. Die Kirchengemeinden und sonstigen kirchlichen Einrichtungen müssen die entstehenden Investitions- und Anschaffungskosten und die Betriebskosten selbst tragen. Die Nutzung des Internet-Servers erzbistum-koeln.de ist für die berechtigten Anbieter auf dem Server kostenfrei. Hinsichtlich der Kostenstruktur ist mit mehreren Faktoren zu rechnen: Die Netzwerktechnologie, Hardware- und Softwareentwicklung unterliegt einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Damit verbunden entstehen dauerhafte Kosten für Systemwartung und Updates. Die Verwaltung und Redaktion der Inhalte bedarf einer stetigen Anpassung der Qualifikation der Anwender. Hieraus ergeben sich Kosten für Weiterbildung und Schulungen. Bei der Auswahl der Provider bleibt zu beachten, dass sie je eigene Preisstrukturen haben, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen.
7. E-Mail-Nutzung
Die E-Mail-Nutzung für die kirchlichen Dienststellen und Einrichtungen ist nicht Gegenstand dieser Richtlinien. Für die E-Mail-Nutzung sind die jeweils geltenden diözesanen und ggf. dienstgeberspezifischen Anweisungen zu beachten.
II. Rechtliche Hinweise
Zu den vorstehend abgedruckten Richtlinien zur Internet- Präsenz für die Dienststellen und Einrichtungen im Erzbistum Köln werden die nachfolgenden rechtlichen Hinweise gegeben. Die Anerkennung dieser rechtlichen Hinweise wird bei Beantragung der Zugangsdaten bei der Stabsabteilung Medien elektronisch eingeholt. Sie ist Voraussetzung für die Nutzung der Internet-Server des Erzbistums Köln, des Inhaltsverwaltungssystems (Content Management System) und der vom Erzbistum bereitgestellten Designvorlagen für einen Internetauftritt.
1. Anbieterkennzeichnung (Impressum)
a) Impressumspflicht für natürliche und juristische Personen
sowie Personenvereinigungen
Dienstanbieter, d.h. natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die eigene oder fremde Mediendienste zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln, haben gemäß § 5 Telemediengesetz folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
- Name und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und Angabe des Vertretungsberechtigten;
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse;
- Angabe der Aufsichtsbehörde, sofern eine Aufsichtspflicht besteht;
- Angaben zur Registereintragung (Vereinsregister, Handelsregister) und entsprechende Registernummer, sofern vorhanden;
- Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG oder Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139 c AO, sofern vorhanden.
b) Diensteanbieter mit journalistisch-redaktionellen Angeboten
Diensteanbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten müssen zudem noch die Vorgaben des § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag erfüllen und müssen einen für den Inhalt Verantwortlichen mit Namen und Anschrift benennen, der voll geschäftsfähig ist, strafrechtlich verfolgt werden kann, seinen Aufenthalt im Inland hat und nicht in Folge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.
2. Datenschutz
Vor der Veröffentlichung im Internet, d.h. vor jeder Autorisierung zur Eingabe, ist zu prüfen, ob datenschutzrechtliche Belange bzw. die Persönlichkeitsrechte Betroffener beachtet werden.
a) Veröffentlichung von Bildnissen / Filmen von Personen im Internet
Die Veröffentlichung des Bildnisses von Personen im Internet bedarf wegen des Rechts am eigenen Bild grundsätzlich der Einwilligung, sofern keine gesetzlich geregelte Ausnahme vorliegt (vgl. § 22 Kunsturhebergesetz). Dies ist nicht nur in Bezug auf einzelne Bilder oder Bilderkollagen zu beachten, sondern auch für Filme, Videos und Videoclips. Ausnahmen bestehen u.a. für Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen oder für Bilder von Versammlungen (z.B. Prozessionen, Gottesdiensten, Pfarrfesten) und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Um privaten Foto- oder Videoaufnahmen und späteren Internetveröffentlichungen bei öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen (z.B. bei Erstkommunionfeiern in der Pfarrkirche, bei Pfarrfesten oder auch bei „Pfarrsitzungen“ (pfarrlichen Karnevalsveranstaltungen)) entgegenzuwirken, sollte ggf. vom Hausrecht Gebrauch gemacht und ein Fotografier- und Filmverbot ausgesprochen werden.
b) Textliche Veröffentlichungen mit personenbezogenen Daten
Bei textlichen Veröffentlichungen, die Namen und ggfl. weitere personenbezogene Daten enthalten, ist Vorsicht geboten. Da das Internet im Unterschied zu regional oder kategorial oder in anderer Weise begrenzten Veröffentlichungen eine weltweite Publizität verleiht, bei z.B. pfarrlichen Bekanntmachungen von Kirchengemeinden jedoch ausschließlich ein lokaler Bezug und die lokale Begrenzung des Aufgaben- und Wirkungsbereichs gegeben sind, kommt den Persönlichkeitsrechten der in der Gemeinde Tätigen und Engagierten grundsätzlich ein Vorrang vor dem Informationsinteresse der Internet-Nutzer zu. Die Veröffentlichung von Personen mit ihrer Privatanschrift bedarf in jedem Fall der Einwilligung. Aber auch bei der Veröffentlichung von Personen mit ihrer dienstlichen Anschrift ist Vorsicht geboten: Allenfalls bei sog. Repräsentanten kann diese als unbedenklich angesehen werden. Maßgebende Stichworte für die Frage, ob jemand als Repräsentant anzusehen ist, sind Außenkontakte und Entscheidungsverantwortung. Im Zweifel ist immer die Einwilligung einzuholen. Sollen außer Namen und Anschrift noch weitere personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht werden (z.B. Geburtsjahrgang, Geburtsdatum, Beruf, Familienstand, Kinderzahl), bedarf dies ebenfalls der Einwilligung der Betroffenen (vgl. aber auch die Ausführungen unten c) Veröffentlichung kirchlicher Amtshandlungen und d) Veröffentlichung besonderer Ereignisse).
c) Veröffentlichung kirchlicher Amtshandlungen
Taufe
Erstkommunion
Firmung
Trauung
Weihen
Es dürfen nur Name und Datum der kirchlichen Amtshandlung, nicht jedoch die Adresse, veröffentlicht werden. Bei überwiegendem schutzwürdigem Interesse des Betroffenen wegen seiner besonderen persönlichen Situation ist ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung zu beachten (vgl. § 14 Abs. 5 Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO i.V.m. der Durchführungsverordnung – KDO – DVO, VIII. Zu § 14 KDO, Abs. 5, Amtsblatt 2003, Nrn. 263 und 264). In diesem Fall darf keine Veröffentlichung erfolgen. Die Eintragung eines Sperrvermerks steht einer Veröffentlichung in jedem Fall entgegen (vgl. Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz – AusfRL – KDO, Amtsblatt 2005, Nr. 261, unter II. 3.).
d) Veröffentlichung besonderer Ereignisse (Alters- und Ehejubiläen, Ordens- und Priesterjubiläen)
Das Pfarramt muss vor einer Veröffentlichung im Pfarrbrief/ Aushang/Internet auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Veröffentlichung des eigenen Alters- oder Ehejubiläums einzulegen, im Pfarrbrief, Aushang bzw. Internet öffentlich hingewiesen haben. Widersprüche Einzelner sind zwingend zu beachten (vgl. AusfRL – KDO, unter II. 3.; vgl. ferner § 14 Abs. 5 Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO i. V. m. der Durchführungsverordnung – KDO – DVO, VIII. Zu § 14 KDO, Abs. 5). In diesem Fall darf keine Veröffentlichung erfolgen. Die Eintragung eines Sperrvermerks steht einer Veröffentlichung in jedem Fall entgegen (vgl. AusfRL – KDO, unter II. 3.). Auch bei der Veröffentlichung von Ordens- und Priesterjubiläen gilt für den Fall, dass der Betroffene hiergegen Widerspruch eingelegt hat, dass eine Veröffentlichung nicht erfolgen sollte.
e) Einsatz von interaktiven Internetplattformen
Beim Einsatz von interaktiven Internetplattformen (wie z.B. einer virtuellen unterrichtsbegleitenden Lernumgebung) sind wie auch sonst bei sozialen Netzwerken im Internet, die die Möglichkeit vorsehen, persönliche Profile anzulegen und ggf. Daten des Nutzers oder Dritter zu verarbeiten (z.B. zu speichern oder zu übermitteln oder zum Abruf bereitzuhalten) oder zu nutzen, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Belange zu wahren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind von den Betreibern die datensparsamsten Varianten als Vor- und Grundeinstellung vorzusehen. Erst der betroffene Nutzer selbst soll, nachdem er jeweils auf die Folgen hingewiesen wurde, die datenerweiternden Einstellungen aktiv veranlassen. Da hierzu komplexe datenschutzrechtliche Anforderungen (insbesondere Einwilligungserfordernisse) und technisch-organisatorische Voraussetzungen (z.B. Passwortschutz) zu erfüllen sind, wird unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten empfohlen, entsprechende Vorhaben dem Zentralen Informationssicherheitsbeauftragten (ZISB) im Referat DV-Service sowie der Stabsabteilung Medien anzuzeigen und sich von dort entsprechend beraten zu lassen.
f) Untersagung von Web – Analysesoftware, die dem Datenschutz nicht entspricht
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht gestattet, Web-Analysesoftware für den Internetauftritt zu verwenden, die dem Datenschutz nicht entspricht.
g) Musterformulierungen
Ein Muster für den Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichungen im Pfarrbrief/Aushang/Internet und Verfahrenshinweise zur technischen Umsetzung des Widerspruchs auf der kirchlichen Website finden Sie im Anhang zu diesen Richtlinien, außerdem ein Muster für die Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos im Internet.
3. Urheberrecht
Bei der Veröffentlichung von Texten und Bildern und jeglichen geschützten Werken im Sinne von § 2 Urheberrechtsgesetz (Sprachwerke, auch Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, der bildenden Kunst, Lichtbildwerke, Filmwerke, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie z.B. Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen) sind die urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten.2 Gemeinfreie Werke (insbesondere amtliche Fassungen von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Bekanntmachungen sowie Werke, bei denen die 70-jährige Schutzfrist abgelaufen ist) dürfen ohne Erlaubnis im Internet veröffentlicht werden.
a) Internetseiten
Internetseiten sind unter den gleichen Voraussetzungen wie sonstige Werke urheberrechtlich schutzfähig. Die Schutzfähigkeit setzt voraus, dass es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Unter diesen Voraussetzungen können sowohl die Homepage als auch die angehängten, durch Links verbundenen weiteren Web-Seiten schutzfähig sein. Inhalte und die Struktur der Internet-Seiten des Erzbistums Köln sind urheberrechtlich geschützt.
b) Urheberrechte Dritter
Bezüglich der Urheberrechte Dritter ist zu beachten, dass bei Werken von Dritten der Betreiber der Web-Seite zum Herunterladen der Werkkopien auf seinen Hostrechner berechtigt sein muss. Diese Berechtigung darf nicht nur die Nutzung zu eigenen Zwecken umfassen, sondern muss auch das Zurverfügungstellen zu Gunsten der Nutzer im Web umfassen. Wer durch Link den Zugriff auf eine Web-Seite mit einer Raubkopie eröffnet, macht sich strafbar, wenn ihm die Raubkopie als solche bekannt ist.
4. Presserecht
Alle Nachrichten sind nach den anerkannten journalistischen Grundsätzen vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, Veröffentlichungen, egal ob in Form eines Druckwerks oder Online im Internet, von strafbarem Inhalt freizuhalten (vgl. § 21 Pressegesetz NW). Die Veröffentlichung von Tatsachenbehauptungen (in der Druckform oder im Internet), durch die eine Person individuell betroffen ist, kann einen Gegendarstellungsanspruch auslösen (vgl. § 56 Rundfunkstaatsvertrag, § 11 Pressegesetz NW). Handelt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen oder ehrverletzende Werturteile können auch Unterlassungs- und Schadensansprüche gegeben sein. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen kann auch ein Widerruf in Betracht kommen. Vor einer Veröffentlichung von Inhalten im Internet müssen ferner die Autorenschaft, die redaktionelle Verantwortung und das Impressum geklärt werden.
5. Haftung
a) Haftung nach den allgemeinen Gesetzen
Der Anbieter haftet für die durch ihn oder seine Mitarbeiter eingestellten Inhalte seiner Internetseite nach den allgemeinen Gesetzen, d.h. ggf. zivilrechtlich und strafrechtlich.
b) Setzung von Hyperlinks
Bei der Setzung von Hyperlinks auf externe Internetseiten besteht die Gefahr einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme. Externe Internetseiten können rechtswidrige Inhalte enthalten und derjenige, der sich fremde Informationen mittels eines Hyperlinks zu Eigen macht (z.B. durch Kommentierung, Zustimmung, sichtbares wirtschaftliches Interesse), haftet im gleichen Maße wie für eigene Informationen. Dies kann z.B. auch beim Verlinken durch zu Eigen machen einer an Twitter geposteten Twitter-Nachricht der Fall sein, wenn diese die Rechte Dritter verletzt. Der Ausschluss der Haftung (Disclaimer) ist bei eigenen und zu eigen gemachten Inhalten rechtlich unwirksam.
c) Keine Haftung des Erzbistums Köln für eingestellte Inhalte der Anbieter
Das Erzbistum Köln übernimmt keine Haftung für die Inhalte, die von den Anbietern ins Internet eingestellt werden.
d) Verpflichtung der Anbieter zur Haftungsfreistellung des Erzbistums Köln
Soweit das Erzbistum von Dritten auf Schadensersatz oder wegen der Verletzung der vorgenannten Pflichten und/oder schädigender Handlungen in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Anbieter, das Erzbistum von diesen Ansprüchen freizustellen.
e) Jede zielsetzungsfremde Nutzung ist untersagt
Der Kommunikations- und Informationsserver des Erzbistums dient der Verbreitung medienspezifischer Inhalte durch die betreffenden kirchlichen Dienststellen und Einrichtungen. Zur Vermeidung von Störungen und Schädigungen der Funktionalität des Systems sind zielsetzungsfremde Nutzungsweisen untersagt.
6. Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet
Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet unterliegt besonderen rechtlichen Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr. Verstöße gegen diese Vorschriften können erhebliche rechtliche Nachteile zur Folge haben.Einige Hinweise finden sie unter: www.erzbistum-koeln.de/hinweise/e-commerce/
a) Haftung und Genehmigungspflicht
Der Abschluss von Verträgen über das Internet erfolgt auf eigene Verantwortung des jeweiligen Rechtsträgers. Bei Rechtsgeschäften (z.B. Kauf-, Geschäftsbesorgungsverträgen) mit einem Gegenstandswert von mehr als 15.000 B ist eine schriftliche Genehmigung des Generalvikariates erforderlich.
b) Steuerrechtliche Aspekte
Wird von Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden, dem Erzbistum oder anderen kirchlichen Dienststellen, Einrichtungen oder Rechtsträgern in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts (KÖR) Verkauf von Waren oder Dienstleistungen im Internet betrieben, können sich Probleme bezüglich der Steuerbefreiung, also steuerrechtliche Folgen ergeben. Die katholische Kirche in der Rechtsform als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist grundsätzlich steuerbefreit, aber nur hinsichtlich der Erfüllung hoheitlicher Kirchenaufgaben und reiner Vermögensverwaltung, nicht bei steuerpflichtigen Betätigungsformen. Wer Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, muss daher zuvor die steuerrechtlichen Konsequenzen (ggf. – wie etwa im Falle von Kirchengemeinden – unter Einbeziehung der Rendantur) prüfen.
Stellt der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen einen Betrieb gewerblicher Art der Kirchengemeinde dar und wird ein nachhaltiger Jahresumsatz (zurzeit gültige Umsatzgrenze: 30.678B) erreicht, müssen der Umsatz versteuert und eine Gewinnermittlung angestellt werden. Betriebe gewerblicher Art sind nach dem Körperschaftssteuerrecht (§§ 1 Abs. 1 Nr. 6, 4 KStG) Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (JPDÖR), die einer nachhaltigen, wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und sich innerhalb der Gesamtbetätigung einer JPDÖR wirtschaftlich herausheben und keine Hoheitsbetriebe sind. Der Betrieb muss von der JPDÖR selbst geführt werden. Betriebe, die privatrechtlich organisiert werden (z.B. Verein, Stiftung, GmbH), sind rechtlich selbstständig und fallen nicht unter die Vorschrift des § 4 KStG.
c) Formatvorgaben
Bei der Einrichtung eines elektronisch gestützten Vertriebssystems mit Warenkorbfunktionalität stellt das Erzbistum Köln ein Onlineshop zur Verfügung. Dieser Onlineshops ist Bestandteil des Inhaltsverwaltungssystems. Weitere Informationen zum Vertriebsystem erhalten Sie unter: http://schulung.erzbistumkoeln.de/dokumentation/online-shop/
III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinien treten zum 01.08.2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die „Leitlinien zur Internet-Präsenz für die Dienststellen und Einrichtungen im Erzbistum Köln“ vom 04.11.1999 (Amtsblatt 1999, Nr. 306) sowie die „Änderung der Nutzungsordnung Internet“ (Amtsblatt 2002, Nr. 263) außer Kraft.
Anhang zu den Richtlinien, II. Rechtliche Hinweise, Ziff. 2. Datenschutz: A. Fortgeltende Datenschutzbestimmungen:
Über die vorstehenden Richtlinien hinaus sind – in ihrer jeweils geltenden Fassung – weiterhin zu beachten:
- die Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz – KDO (Amtsblatt 2003, Nr. 263),
- die Durchführungsverordnung zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO-DVO (Amtsblatt 2003, Nr. 264),
- die Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz – AusfRL – KDO (Amtsblatt 2005, Nr. 261),
- Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung besonderer Ereignisse in kirchlichen Publikationsorganen (Amtsblatt 1998, Nr. 110),
- die Ausführungsbestimmungen zum Datenschutz beim Einsatz von Informationstechnik (Amtsblatt 2005, Nr. 262).
Vergleichen Sie ferner für weitere Informationen:
- Arbeitshilfe Nr. 234 Internetpräsenz / hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2009, auch im Internet herunterzuladen über: www.dbk.de (Veröffentlichungen/ Arbeitshilfen),
- Arbeitshilfe Nr. 206 Datenschutz und Melderecht der katholischen Kirche/ hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2006, auch im Internet herunterzuladen über: www.dbk.de (Veröffentlichungen/ Arbeitshilfen
B. Verfahrenshinweise zur technischen Umsetzung eines Widerspruchs auf der kirchlichen Website
Sofern ein Pfarrbrief mit personenbezogenen Daten auf der Homepage der Kirchengemeinde/des Seelsorgebereiches veröffentlicht werden soll, empfehlen wir folgende Verfahrensweise: Zum Betrachten und Ausdrucken sollte der Pfarrbrief in dem portablen Dokumentenformat PDF veröffentlicht werden. Es ist darauf zu achten, dass das Dokument keine vertraulichen Informationen beinhaltet, welche unbeabsichtigt in den Dokumenteneigenschaften und Kommentaren editiert sein können. Auf der Homepage der Kirchengemeinde bzw. des Seelsorgebereiches sollte vor dem Download des Pfarrbriefes eine Seite mit folgenden Hinweisen vorgeschaltet sein:
XXX-Pfarrbrief Download:
- Er ist gedacht für Mitglieder und Freunde der Kath. Kirchengemeinde xxx.
- Die Ansicht bzw. der Ausdruck darf nur zum privaten Gebrauch verwendet werden.
- Die Pfarrbriefe (wie auch die Homepage-Inhalte) unterliegen unserem Urheberrecht.
- Wir untersagen insbesondere die Weitergabe von Inhalten, jede Verwendung im Internet und die maschinelle oder redaktionelle Erfassung unserer Pfarrbriefe.
- Um den Download des Pfarrbriefes zu aktivieren, muss ein grafisches Standardbedienelement “Kontrollkästchen” (Checkbox) markiert werden. Das Kontrollkästchen ist mit folgendem Text ausgezeichnet: „Ich akzeptiere diese Nutzungsbedingungen.“
- Mit einer grafischen Schaltfläche (Button) als Steuerelement kann der Download des Pfarrbriefes erfolgen. Die Schaltfläche ist ausgezeichnet mit dem Begriff „Weiter“.
- Nähere Informationen zur technischen Umsetzung erhalten Sie im Internet über: www.erzbistum-koeln.de/medien/internet/
- Gleichzeitig empfehlen wir, im Pfarrbrief und auf der Homepage mindestens einmal jährlich einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht (vgl. Mustertext unten C.) zu veröffentlichen.
C. Hinweis auf Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichungen im Pfarrbrief/Aushang/Internet (Mustertext)
Nach den Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO (AusfRL-KDO), veröffentlicht im Amtsblatt 2005, Nr. 261, können besondere Ereignisse (Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Goldkommunionen, Ordens- und Priesterjubiläen) in kirchlichen Publikationsorganen (z.B. Aushang, Pfarrnachrichten und Kirchenzeitung) mit Name und Datum veröffentlicht werden, wenn der Betroffene der Veröffentlichung nicht rechtzeitig schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei der zuständigen Kirchengemeinde widersprochen hat. Auf das dem Betroffenen zustehende Widerspruchsrecht ist einmal jährlich in den Pfarrnachrichten, im Aushang oder in sonstiger geeigneter Weise hinzuweisen.
Die besonderen Ereignisse sollen auch im Internet durch die Einstellung der Pfarrnachrichten auf der Homepage der Kirchengemeinde bzw. des Seelsorgebereichs veröffentlicht werden.
Außerdem werden die kirchlichen Amtshandlungen (z.B. Taufen, Erstkommunion, Firmung, Trauung, Weihen und Exequien) mit Name und Datum sowie die Messdienerpläne und die Lektorenpläne im Pfarrbrief/Aushang/Internet veröffentlicht.
Gemeindemitglieder, die keine Veröffentlichung ihrer entsprechenden Daten in den Pfarrnachrichten/Aushang und/oder im Internet wünschen, werden gebeten, dies dem zuständigen Pfarramt mitzuteilen.
Der Widerspruch muss rechtzeitig vor dem Ereignis bzw. der Veröffentlichung beim Pfarramt eingelegt werden. (Ort, Datum) (Kath. Kirchengemeinde XXX Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email – Anschrift)
D. Musterformulierung (Einwilligung Fotoveröffentlichung):
Ich bin damit einverstanden, dass die Fotos… (wie mir vorgelegt) auf der Homepage der Kath. Kirchengemeinde veröffentlicht werden.
Ort, Datum
Vor- und Zuname
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