Hilfe für Betroffene von sexuellem Missbrauch

Hilfe für Betroffene

Informationen zu Meldewegen und Verfahren bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch und direkte Hilfsangebotene für Betroffene.

Wenn Sie selbst Betroffene oder Betroffener sexualisierter Gewalt durch eine/n Mitarbeiter/in bzw. ehrenamtlich Tätigen des Erzbistums Köln sind oder ein/e Angehörige/r oder Kenntnis von einem Vorfall erlangen, wenden Sie sich bitte an eine/n der beauftragten unabhängigen Ansprechpersonen. Diese stehen Ihnen für vertrauliche Gespräche und die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung.

Informationen über Vorfälle sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige bzw. schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene werden ausschließlich über die Ansprechpersonen an den Generalvikar gegeben.

Peter Binot

Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch
Kriminalhauptkommissar a.D., Psychologischer Berater & Coach

Christina Braun

Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch
Rechtsanwältin

Martin Gawlik

Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch
Rechtsanwalt

Das Erzbistum Köln nimmt jeden Fall oder Verdacht von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt sehr ernst. Auf dieser Seite erhalten Sie Handlungsempfehlungen, wie Sie sich bei einem  Fall von sexualisierter Gewalt in der Erzdiözese Köln verhalten sollen.

> Handlungsempfehlung (PDF) zum Download

Wie erhalten Betroffene von sexuellem Missbrauch materielle Leistungen in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids? Wie ist das grundsätzliche Verfahren? Welche Leistungen stehen außerdem zur Verfügung? Diese und weitere Fragen werden unter der Rubrik „Leistungen und Hilfe“ beantwortet.

Seit Januar 2019 hat das Erzbistum Köln als erstes Bistum in Deutschland einen "Betroffenenbeirat" eingerichtet

> Leistungen und Hilfe

> Betroffenenbeirat

Nach dem Erhalt einer Meldung von sexualisierter Gewalt prüfen die Ansprechpersonen zunächst, welches weitere Vorgehen notwendig ist. In Abstimmung mit den Betroffenen wird in der Regel die Meldung an die Interventionsbeauftragte für den Bereich des Erzbistums Köln (Stabsstelle Intervention) weitergeleitet. Diese informiert über den Generalvikar den Erzbischof und koordiniert das weitere Vorgehen. Zur Unterstützung der Interventionsbeauftragten ist ein Beraterstab eingerichtet worden, in dem externe Fachleute den Vorfall bewerten und eine Handlungsempfehlung abgeben. Die weiteren Verfahren werden dann entsprechend der Ordnung und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls eingeleitet. Während des gesamten Verfahrens stehen die Ansprechpersonen den Betroffenen zur Seite.

Die inhaltliche Koordination und leitlinienkonforme Bearbeitung von Missbrauchsfällen wird von der Stabsstelle Intervention durchgeführt. Nähere Informationen dazu unter den folgenden Links:

> Ordnung (PDF) zum Download

> Ausführungsbestimmungen (PDF) zum Download

> Beraterstab

Informationen über die Regularien des Erzbistums Köln und der Deutschen Bischofskonferenz sowie Formulare  zum Download:

Wohin sende ich meinen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids?

Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit einer Kopie Ihres aktuellen Ausweisdokumentes postalisch an die Interventionsstelle des Erzbistums Köln.

Postadresse: Erzbistum Köln, Stabsstelle Intervention, Marzellenstr. 32, 50668 Köln

Bei Rückfragen steht Ihnen die Interventionsstelle gerne zur Verfügung: 0221 1642 1821.

Sollten Sie bislang noch nicht mit der Interventionsstelle oder einer Ansprechperson für Betroffene des Erzbistum Köln im Kontakt gestanden haben, wird nach Einreichung Ihres Antrages ein Gesprächstermin mit einer der unabhängigen Ansprechpersonen vereinbart.

Können Personen, die bereits Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten haben, erneut einen Antrag stellen?

Ja, auch Personen, die bereits vor dem 01.01.2021 einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt haben, können einen neuen Antrag stellen. 

Bitte setzen Sie sich hierfür mit einer unserer Ansprechpersonen für Betroffene oder direkt mit der Stabsstelle Intervention in Verbindung, da es für diese Personengruppe ein separates Antragsformular gibt.

Sie erreichen die Stabsstelle Intervention per E-Mail (intervention@erzbistum-koeln.de) und telefonisch unter der Rufnummer: 0221 1642 1821.

Wie können Sie helfen, wenn Sie von häuslicher oder sexueller Gewalt gegen Kinder oder Frauen erfahren?

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie (Ausgangsbeschränkungen, geschlossene Kitas und Schulen, Homeoffice, Kurzarbeit...) und damit ggfs. verbundene Existenzängste stellen Familien zurzeit vor große Herausforderungen. 

In der länger andauernden räumlichen Enge können Konflikte schnell eskalieren und zu einer großen Gefahr für Kinder, Jugendliche oder Frauen werden.

Vor allem Kinder sind besonders gefährdet, weil sie ihren Peinigern derzeit schutzlos ausgeliefert sind und kaum die Möglichkeit haben, nach außen Signale zu setzen oder für eine gewisse Zeit der Gewalt zu entkommen.

Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen, rufen Sie an beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:

0800 22 55 530

 

Vermitteln Sie Hilfsangebote:
In diesem Flyer des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Dr. Johannes Rörig, finden Sie Hilfsangebote für betroffene Kinder und Frauen: 

> Flyer Hilfsangebote (PDF)

Unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene von sexuellem Missbrauch

Peter Binot

Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch
Kriminalhauptkommissar a.D., Psychologischer Berater & Coach

Martin Gawlik

Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch
Rechtsanwalt

Christina Braun

Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch
Rechtsanwältin

   

Leistungen und Hilfen

Personen, die sexuellen Missbrauch durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst erfahren haben, können sich an die unabhängigen Ansprechpersonen des Erzbistums wenden.

Alle Personen, die als Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst der Katholischen Kirche in Deutschland geworden sind, können einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids stellen.

Die folgenden Schritte beziehen sich auf sexuelle Missbrauchsfälle an Minderjährigen, die in Einrichtungen oder bei kirchlichen Trägern in der Erzdiözese Köln geschehen sind. Die Erzdiözese ist darauf bedacht, den Prozess möglichst unbürokratisch zu gestalten.

Der Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leides wird nach Prüfung durch die Interventionsbeauftragte und ggf. den Beraterstab über die Ansprechpersonen an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet. Dort wird der Antrag geprüft, die Höhe der Anerkennungsleistung festgelegt und ausgezahlt.

Schritt 1
Um eine materielle Leistung zu beantragen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus. Die für Sie zuständige Ansprechperson unterstützt Sie dabei gerne.

Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter: Hilfe für Betroffene: "Welche Regularien, Formulare und Anträge sind wichtig?"

Schritt 2

Nach einer Prüfung des Antrages durch die Interventionsbeauftragte sowie ggf. den Beraterstab und einem Gesprächstermin mit einer der unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene wird der Antrag auf Anerkennung des Leids an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet. Die Bearbeitung eines Antrages erfolgt so schnell wie möglich, erfordert jedoch hohe Sorgfalt. Dies führt dazu, dass der Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Schritt 3

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) prüft den Antrag und legt die Höhe der Anerkennungsleistung fest. Die materiellen Leistungen werden von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen direkt an das Opfer überwiesen.

Betroffene, die als Minderjährige sexuell missbraucht wurden, finden oft erst nach Jahrzehnten den Mut, sich damit an die Staatsanwaltschaft zu wenden. Wegen der gesetzlichen Verjährungsfristen ist aber in vielen Fällen ein Schmerzensgeld oder Schadensersatz rechtlich nicht mehr durchsetzbar.

Die Katholische Kirche in Deutschland möchte auch in diesen rechtlich verjährten Fällen das Leid der Betroffenen anerkennen. Mit diesen materiellen Leistungen stellen die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz als erste Institutionen am „Runden Tisch Sexueller Missbrauch“ der Bundesregierung ein Modell zur Entschädigung der Betroffenen von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen und Organisationen zur Verfügung.

Für Kinder oder Jugendliche, die im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, gibt es seit dem 1. Mai 2013 den bundesweiten "Fonds Sexueller Missbrauch". Hier können Betroffene Sachleistungen (wie zum Beispiel Psychotherapien, Weiterbildungsmaßnahmen oder Kosten für die individuelle Aufarbeitung) beantragen.

> www.fonds-missbrauch.de

Broschüre zur Arbeit der Intervention

Informationen zur Interventionsarbeit im Erzbistum Köln

Sie erreichen diese Seite auch direkt über den Kurzlink

www.erzbistum-koeln.de/hilfe-fuer-betroffene