Benutzungsordnung

Unten finden Sie die Benutzungsordnung der KÖB St. Suitbertus. Diese steht ihnen ebenfalls als PDF zum Download zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf den untenstehenden Link.

  1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
  2. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzerordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
  3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
  1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
  1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzerordnung zur Kenntnis genommen zu haben. Gleichzeitig stimmt er mit seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Bei der Anmeldung von Kindern bis 15 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzkichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
  3. Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
  1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
  2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.
  3. Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung erhoben.
  1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖschG!
  2. Die Leihfrist beträgt für Bücher, MC, Spiele, CD-ROMs 4 Wochen, für CDs, Zeitschriften, Videos, DVDs 2 Wochen.
  3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.
  1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder verübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
  2. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.
  1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
  2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Eine Mahngebühr ist für das Erstellen und Versenden einer schriftlichen Mahnung zu entrichten.
  3. Versäumnis- und Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.
  1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.
  2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
  3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
  4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht gestatt. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.
  1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadensersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
  1. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
  2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.
  3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung.
  4. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeitet/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
  1. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

Versäumnisgebühr:

0,50 Euro je Medium je Woche plus

Mahngebühr:

1,- Euro je Mahnung

 

Ersatz für Benutzerausweis: 2,00 Euro

Sie können die Anlage zum Datenschutz lesen, wenn Sie auf den untenstehenden Link klicken.