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Benutzungsordnung für Medien der KÖB St. Lambertus Witterschlick
- Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
- Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich kostenlos.
- Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis möglich. Dieser ist nicht übertragbar. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich zu melden.
- Für die Erstellung eines Leserausweises müssen die Daten elektronisch erfasst und gespeichert werden.
- Der Leser erkennt mit seiner Unterschrift die Benutzungsordnung an. Bei Kindern bis 16 Jahren wird die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten verlangt.
- Die Änderung von Name und Anschrift ist der Bücherei mitzuteilen.
- Bei Überschreitung der Ausleihfrist werden pro Medium und Woche 0,50 € Gebühr erhoben. Ausnahme DVDs: pro Ausleihtag 1 € .
- Bei schriftlicher Mahnung werden die Portokosten hinzugerechnet.
- Außer Spielen, Zeitschriften und DVDs sind alle Medien einmal verlängerbar, sofern keine Vormerkungen vorliegen. Die Anzahl der entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.
- Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/in schadenersatzpflichtig. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
- Für verlorene Spieleteile wird eine Gebühr in Höhe von € 3,00 erhoben.
- Die Medien sind während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
- Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
- In den Sommerferien gelten geänderte Öffnungszeiten, die im Anhang aufgeführt sind.
- An Feiertagen bleibt die Bücherei geschlossen.
- Die Ausleihfristen werden im Anhang aufgeführt. (siehe Ausleihfristen)
- Bei Fragen und Wünschen wenden Sie sich bitte an das Büchereiteam.
- Wir helfen Ihnen gern weiter.
Witterschlick, den 20. Juni 2008
Pfarrer R. M. Ollig
Katholische Öffentliche Bücherei St. Lambertus, Witterschlick
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