Gebühren der Öffentlichen Bücherei Meckenheim - gültig ab 01.01.2012:
► Ausleihgebühren:
Grundsätzlich können Sie wählen zwischen einer
- Jahresgebühr (Einzelpersonen oder Familien) für die Ausleihe beliebig vieler Medien oder
- Bandgebühr pro entliehenem Medium.
- Kinder und Jugendliche bis 13 Jahre(!) sind von Jahres- und Bandgebühren befreit.
♦ Die Jahresgebühr für Einzelpersonen beträgt :
– für Erwachsene ab 18 Jahre: ....................................................................................................... 18,00 €
– für Jugendliche (von 14 bis 17 Jahre)
(sowie Auszubildende, Studierende und anerkannte Freiwilligendienstler gegen Vorlage
eines entsprechenden Nachweises): .............................................................................................9,00 €
♦ Die Jahresgebühr für Familien beträgt: ........................................................................................ 24,00 €
Die Jahresgebühr ist nicht teilbar (z.B. keine Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung durch Wegzug).
♦ Die Bandgebühr pro entliehenem Medium beträgt: ........................................................................ 1,00 €
Bei Verlängerung eines Mediums wird die Bandgebühr erneut fällig.
Befreit von jeglichen Ausleihgebühren sind:
- Kindergärten und Schulen zur Ausleihe von Medien für pädagogische Zwecke
- Sozialhilfeempfänger, ALG II/Hartz IV
(jeweils gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung)
► Mahngebühren A:
Bei verspäteter Rückgabe eines Mediums nach Ablauf der Leihfrist sind folgende Überziehungsgebühren zu entrichten :
♦ bei Büchern, Zeitschriften, CD, Spiele, MP3 pro Medium und pro Woche ...................................... 0,50 €
♦ bei DVD pro Medium und pro Tag für Erwachsene (ab 18 Jahre) .................................................... 2,00 €
♦ bei DVD pro Medium und pro Tag für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre .....................................1,00 €
► Mahngebühren B:
Bei einer schriftlichen Mahnung werden zusätzliche Entgelte erhoben :
♦ 1. Mahnung (nach 1 Woche): 2,00 € (Mahnpauschale)
♦ 2. Mahnung (nach 2 Wochen): 4,00 € (Mahnpauschale)
♦ 3. Mahnung (nach 3 Wochen): 7,00 € (Mahnpauschale)
Nach der 3. Mahnung werden unverzüglich rechtliche Schritte eingeleitet.
Die daraus entstehenden Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des/der betreffenden Benutzers/Benutzerin.
►Sonstige Gebühren / Entgelte:
♦ Fernleihgebühr: Pro positiv erledigter Fernleihe von einzelnen Büchern, die nicht im 'Bestand der Bücherei sind
(betr. Sachbücher sowie nicht mehr im Buchhandel erhältliche sonstige Bücher) .........................................3,00 €
♦ Barcode-Ersatz (falls er durch Sie beschädigt oder entfernt wurde) pro Barcode ........................................0,50 €
♦ Für fehlende Einzelteile von Spielen wird eine Ersatzbeschaffungsgebühr pro Spieleteil erhoben ............2,00 €
♦ Verkauf von ausgeschiedenen Medien aus der Bücherei pro Medium ...................................................... 1,00 €
♦ Für verlorene, beschädigte oder verschmutzte Medien ist Wertersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
► Alle Gebühren sind direkt bar in der Bücherei zu entrichten.
Die Gebührenordnung wird in Zukunft alle zwei Jahre durch den Büchereirat,
bestehend aus Vertretern der Kirchengemeinde St. Johannes d. T.
und der Stadt Meckenheim, überprüft und gegebenenfalls neu angepasst.
Der Kirchenvorstand
Der Büchereibeirat
Die Büchereileitung |