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Hinweis:
Für
seelsorgerische Notfälle ist das Seelsorgerteam über die mobile Rufnummer
0171/8139097 erreichbar.
Liebe Gemeinde,
heute haben sich der Vorstand des PGR, der erste Vorsitzende des KV, die Verwaltungsleitung, der
Ordnungsdienst und die Patres getroffen um zu entscheiden, wie wir in den kommenden Tagen mit den
Präsenzgottesdiensten verfahren werden.
Wir haben eine Beschreibung des Generalvikars aus Köln und auch vom Oberbergischen Kreis
wahrgenommen und eine gemeinsame Entscheidung getroffen.
Folgendes wurde, unter Vorbehalt, entschieden:
- Am Sonntag, den 31. Januar 2021 um 10:30 Uhr wird der Gottesdienst über eine Live-Stream im
Internet übertragen.
- Ab 01. Februar 2021 wollen wir wieder Präsenzgottesdienste anbieten:
Marienheide (65 Besucher):
Montag um 19:00 Uhr
Dienstag um 19:00 Uhr
Mittwoch um 08:30 Uhr - Frauenmesse
Freitag um 19:00 Uhr
Samstag um 18:00 Uhr
Sonntag um 08:30 Uhr und um 10:30 Uhr
Gimborn (30 Besucher):
Donnerstag um 19:00 Uhr
Sonntag um 10:00 Uhr
Nochen (35 Besucher):
Samstag um 16:30 Uhr
Alle Gottesdienstbesucher sollten vorher angemeldet sein. Wie in der gesamten Corona Zeit haben
wir auch weiterhin eine begrenzte Sitzplatzanzahl in unseren Kirchen.
Die neue Vorgabe ist, dass alle Gottesdienstbesucher medizinische Masken oder FFP2-Masken beim
Betreten der Kirche und
während des gesamten Gottesdienstes zu tragen haben. Den Anweisungen des Ordnungsdiensts
Folgen zu leisten.
Blasius-Segen:
Gottesdienste werden stattfinden. Wir werden einen allgemeinen Blasius-Segens-Spruch sprechen.
Es können einzelne Segen gespendet werden, wenn der Hygieneabstand von 2 m und das Tragen einer
medizinischen Maske eingehalten werden.
Die Seelsorger werden dies mit den Küstern regeln.
Aschekreuz:
Gottesdienste werden stattfinden. Es können Aschekreuze gespendet werden, wenn das Tragen einer
medizinischen Maske eingehalten wird. Das Aschekreuz wird nicht auf der Stirn bezeichnen, die Asche
wird, ohne zu sprechen, über den Kopf/das Haupt gestreut.
Die Seelsorger werden dies mit den Küstern regeln.
Beerdigungen und Trauerfeiern:
Es sollen wieder in der Kirche Seelenämter und Trauerfeiern in der Kirche stattfinden.
Hierfür gibt es ebenfalls eine Regelung über die maximale Gästeanzahl in der Kirche.
Es dürfen maximal 25 Personen teilnehmen. Dies ist mit allen Bestattern geregelt.
Hochzeiten
Hochzeiten sind in absehbarer Zeit wieder möglich.
Taufen
Die Tauftermine sind wie gewohnt in
Gimborn am 1. und 3. Sonntag
im Monat nach der Hl. Messe um 11.00 Uhr und in
Marienheide am
- und 4. Sonntag im Monat nach der Hl. Messe um 11.30 Uhr.
Es finden nur Einzeltaufen bzw. Taufen aus einem Familienverbund statt.
Da wir ständig neue Informationen bekommen werden, informieren Sie sich bitte in den
Schaukästen, den wöchentlichen Mitteilungen, dem Rundblick, hier auf unserer Homepage
und informieren Sie sich untereinander.
Live-Übetragungen aus der Monfort-Kirche
Nach der erfolgreichen Übertragung der Christmette am Hl. Abend werden weitere
Live-Übertragungen angeboten:
An diesen Tagen ist das Eingangsportal in den Zeiten von 10:00 bis 12:00 Uhr
verschlossen.
Sollten Sie eine Übertragung verpasst haben oder wollen sich den Gottesdienst noch einmal
anschauen, so ist dies noch einige Tage danach möglich:
- Sonntag, 24.01.2021, 10:30h:
https://youtu.be/rWpSxAXtwU4
- Sonntag, 17.01.2021, 10:30h:
https://youtu.be/mkWRSS894Hk
- Silvester, 31.12.2020, 18.00h:
https://youtu.be/j7RiPJYTOGw
- Sonntag, 27.12.2020, 10.30h:
https://youtu.be/zRbcA_1tsP4
- Hl. Abend, 24.12.2020, 17.00h:
https://youtu.be/BCYcf5omc3w
Die Sternsinger kommen in diesem Jahr nicht persönlich
Sternsinger aus Marienheide und Umgebung sind auch in Corona-Zeiten ein Segen
„Segen bringen, Segen sein. Kindern Halt geben – in der Ukraine und weltweit“ heißt das Leitwort
der 63. Aktion Dreikönigssingen, das Beispielland ist die Ukraine.
Mit ihrem Motto machen die Sternsinger darauf aufmerksam, wie wichtig es für Kinder ist, in
einem intakten Umfeld aufzuwachsen, das ihnen Halt gibt. Zahlreiche Kinder in der Ukraine wachsen
ohne Vater, Mutter oder beide Elternteile auf, weil diese im Ausland arbeiten. Studien zeigen, dass
die längere Abwesenheit der Eltern den Kindern emotional und sozial schadet. Sie fühlen sich
verlassen und vernachlässigt, haben häufig Probleme in der Schule.
Das Kindermissionswerk unterstützt versch. Caritas-Kinder-und-Familienzentren, in denen
Aktivitäten für Kinder und junge Erwachsene aus schwierigen sozialen Verhältnissen angeboten
werden, wie z. b. Hausaufgabenhilfe, psychologische und praktische Hilfe im Alltag.
In diesem Jahr können die Sternsinger nicht persönlich in die Straßen von Marienheide und
Umgebung den Segen bringen. Wir versuchen bei vielen Häusern Segenstütchen in die Briefkästen zu
verteilen.
Die Haushalte, die wir nicht erreichen, können sich die Tütchen ab dem 6. Januar 2021 in der
Montfortkirche Marienheide, St. Johann Baptist Gimborn und St. Hedwig Nochen abholen.
Wir freuen uns, wenn Sie die Sternsingeraktion mit einer Spende unterstützen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten dazu:
Entweder
in bar, durch Abgabe in den Briefkasten am Pfarrbüro, Kloster. 6, Marienheide,
per Online-Spende unter
spenden.sternsinger.de/yT_bSac0
oder
per Banküberweisung:
St. Mariä Heimsuchung Marienheide
DE79 4476 1534 1512 6001 00
Voba in Südwestfalen
Verwendungszweck: Sternsingeraktion 2021
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Im Namen der Kinder in den Hilfsprojekten sagen wir Ihnen einen herzlichen Dank!
Wir wünschen Ihnen noch ein gutes und gesundes Neues Jahr 2021!
Ihre Sternsinger aus Marienheide
Corona-Schutzregeln in unseren Kirchen und Gebäuden
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Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 35 gilt:
Rahmenbedingungen
- In jedem Seelsorgebereich des Erzbistums Köln ist an den Sonntagen und gebotenen Feiertagen
jeweils mindestens eine Vorabendmesse und eine
sonn- bzw. festtägliche Eucharistiefeier zu feiern. Nach Möglichkeit sind die
üblichen Sonntagsmessen wieder anzubieten, bei entsprechender Nachfrage aufgrund des geringeren
Platzangebotes zusätzliche Sonntagsmessen.
- Es gelten die Regelungen der jeweiligen Coronaschutzverordnung zum Mindestabstand sowie zur
einfachen
Rückverfolgbarkeit. Bei Gottesdiensten eines geschlossenen Teilnehmerkreises
können die Regelungen für besondere Rückverfolgbarkeit angewendet werden, d.h. mit festem Sitzplan
und ohne Mindestabstand.
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Im Freien entfällt das Gebot der einfachen Rückverfolgbarkeit.
- Der
Mindestabstand zwischen Gläubigen beträgt bei Gemeindegesang 2 m. Familien oder
häusliche Gemeinschaften werden wie bisher nicht getrennt. Abweichend hiervon gilt in
Rheinland-Pfalz aufgrund behördlicher Anordnung bei Gemeindegesang ein Mindestabstand von 3 m.
- Bei Einhaltung der Mindestabstände gibt es
keine zahlenmäßige Beschränkung der Gottesdienstbesucher.
- Die
Einhaltung der Mindestabstände sind insbesondere beim Einlass und beim
Kommuniongang durch Ordnungsdienste oder geeignete Markierungen zu gewährleisten.
- Erfasste
personenbezogene Daten sind nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften
zu verarbeiten und nach Ablauf von vier Wochen vollständig datenschutzkonform zu vernichten.
- Wer
Symptome einer Erkältung aufweist oder bei wem der Verdacht auf eine
Corona-Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten. Er soll auch keinen
liturgischen Dienst ausüben.
- Im
Eingangsbereich der Kirche sollen Desinfektionsmöglichkeiten eingerichtet werden.
Ebenso soll auf die Husten-und Nieß-Etikette aufmerksam gemacht werden.
- Die Gottesdienstbesucher tragen eine
Mund-Nase-Bedeckung, ausgenommen am Sitzplatz. Gottesdienstbesucher, die aus
medizinischen Gründen mit Attest von der Maskenpflicht befreit sind, tragen ein Schutzvisier.
Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger – unter Wahrung des
Mindestabstandes. Kinder bis zum schulpflichtigen Alter sind von der Maskenpflicht
befreit.
- Die
Sonntagspflicht bleibt vorerst ausgesetzt. Die Gläubigen sollen auf geeigneten
Wegen ermuntert werden, den Sonntag auf eigene Weise zu heiligen, sofern ihnen der Besuch der
Heiligen Messe nicht möglich ist. Hinweise auf Gottesdienstübertragungen finden Sie auf:
erzbistum-koeln.de/livemesse
Allgemeine Hinweise zur Liturgie
- Die
Weihwasserbecken bleiben geleert. Der Asperges-Ritus wird für die Sonntage
besonders empfohlen. Die Möglichkeit sogenannter Weihwasserspender kann genutzt werden.
- Die Befüllung der
Hostienschale vor dem Gottesdienst erfolgt mit Mundschutz und
Einweghandschuhen.
- Alle
liturgischen Dienste desinfizieren unmittelbar vor dem Gottesdienst ihre
Hände.
- Während der gesamten Zeit, also auf der Kredenz, während der Gabenprozession, der
Gabenbereitung und auch während des Hochgebets und dem anschließenden
Kommunionteil, bleibt die Hostienschale bis unmittelbar vor der Kommunionausteilung mit der Palla
bedeckt. Offen bleiben nur der Kelch und ggf. die Patene mit der Hostie für den Zelebranten.
- Bei
Konzelebrationen soll in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass kein
Ansteckungsrisiko eingegangen wird.
- Der Einsatz von
Messdienern ist ohne zahlenmäßige Beschränkung unter Wahrung der Mindestabstände
möglich.
-
Weihrauch kann verwendet werden.
- Die
Kollektenkörbe werden nicht durch die Bänke durchgereicht. Die Kollekte kann vom
Rand der Bank oder durch aufgestellte Körbe gesammelt werden.
- Das
Friedenszeichen zum Friedensgruß soll kontaktlos erfolgen.
- Alle
Kommunionspender haben sich unmittelbar vor Austeilung der heiligen Kommunion die
Hände zu desinfizieren oder gründlich zu waschen. Die Verwendung von Handschuhen bei der Austeilung
der heiligen Kommunion ist nicht vorgesehen.
- Die
Kelchkommunion für Gläubige ist zurzeit nicht möglich.
- Die
Mundkommunion kann um der salus animarum willen den Gläubigen, die aus
unterschiedlichen Gründen den Leib des Herrn ausschließlich in dieser Weise empfangen wollen,
innerhalb oder im Anschluss an die Heilige Messen unter folgenden Bedingungen gespendet
werden:
- Innerhalb der Messe kann die Mundkommunion im Anschluss an die Handkommunion der übrigen
Gläubigen gespendet werden. Alternativ kann sie parallel an einem gesonderten Ort in der Kirche
angeboten werden.
- Für die Austeilung der Mundkommunion ist eine separate Hostienschale zu verwenden.
- Alle Kommunionspender haben sich unmittelbar vor Austeilung der heiligen Kommunion die Hände zu
desinfizieren oder gründlich zu waschen.
- Nach jeder Einzelkommunion wird empfohlen, die Finger zu desinfizieren, z.B. in einem
bereitstehenden Gefäß mit mind. 70 %-igem Alkohol. Sollte eine Berührung erfolgen, ist die
Desinfektion verpflichtend.
- Die übliche Spendeformel wird labial oder mental gesprochen. Die Antwort des Kommunikanten
unterbleibt.
- Für den Weg innerhalb der Kirche gelten die üblichen Hygienevorschriften (Abstand, Maske).
- Die
Krankenkommunion kann unter besonderer Berücksichtigung der Hygienevorschriften
gespendet werden.
Kirchenmusik
- Das
Gotteslob kann den Gläubigen zur Verfügung gestellt werden, wenn zwischen zwei
Nutzungen mind. 72 Stunden liegen.
- Der
Gemeindegesang soll bei einem 60-minutigen Gottesdienst 5 Minuten nicht
übersteigen. Bei einer Raumhöhe von über 10 m kann der Gesang bis zu 10 Minuten dauern. Im Freien
ist die Singzeit nicht begrenzt.
- Chorproben und
Chorsingen ist unter Wahrung eines Mindestabstandes von 2 m der Sänger
untereinander gemäß den Vorgaben der Anlage „Hygiene- und Infektionsstandards“ zur
Coronaschutzverordnung erlaubt.
- Für
Chorproben gilt: mind. 7 qm Raumgröße pro Person, alle 30 Minuten Querlüften,
vorzugsweise in Kirchenräumen (abseits der Heizungsschächte) proben, max. 90 Min. Probendauer, nach
Möglichkeit im Freien proben.
- Zwischen
Kantoren und Gottesdienstbesuchern ist ein Abstand von 4 m einzuhalten.
-
Geistliche Konzerte können unter den gleichen Bedingungen durchgeführt werden, wie
sie für Gottesdienste gelten.
Besondere Gottesdienstformen
- Die
Kasualien können unter den gleichen Bedingungen wie Eucharistiefeiern gefeiert
werden. Wo durch eine liturgische Handlung der Mindestabstand unterschritten wird, ist mit
besonderer Umsicht vorzugehen.
- Bei der
Taufe stellen die Bezeichnung mit dem Kreuzzeichen, das Auflegen der Hände und die
Berührungen bei den ausdeutenden Zeichen keine gesundheitliche Gefahr dar. Um jede Gefahr
auszuschließen, reinigt bzw. desinfiziert der Taufspender sich vor und ggf. auch während der Feier
seine Hände. Um eine Ansteckung durch die Atemluft zu vermeiden, sollte der Taufspender jeweils
zunächst die Zeichenhandlung vollziehen, dann 1,5 bis 2 Meter zurückzutreten und erst jetzt die
deutenden Worte sprechen. Alternativ dazu kann er auch einen Mundschutz tragen. Bei der Taufe
selbst können die Zeichenhandlung (Übergießen mit Wasser) und die sakramentalen Worte (N., ich
taufe dich …) nicht getrennt werden. Spätestens jetzt ist ein Mundschutz der Nahestehenden
(Taufspender, Eltern, Paten etc.) erforderlich.
- Bei den Dialogen zur
Vermählung ist der Mindestabstand zwischen Brautpaar und assistierendem
Geistlichen zu berücksichtigen. Zur Bestätigung der Vermählung empfiehlt es sich, nach der
Einladung „Reichen Sie nun einander die rechte Hand“ vorzutreten, die Stola schweigend um die
beiden Hände zu legen, wieder zurückzutreten und erst dann fortzufahren.
- Bei
Beisetzung sind die einschlägigen Auflagen des Landes und der Kommunen zu
beachten.
-
Beichtgelegenheiten sollen im üblichen Umfang angeboten werden. Für die Beichte
ist ein ausreichend großer Raum vorzusehen, in dem der Mindestabstand zwischen Beichtvater und
Pönitent eingehalten werden kann. Der Raum ist nach jedem Beichtgespräch zu lüften.
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Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt zusätzlich bzw. abweichend von
A:
- Die Gottesdienstbesucher tragen auch am Sitzplatz eine
Mund-Nase-Bedeckung. Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren
und Vorsänger – unter Wahrung des Mindestabstandes. Kinder bis zum schulpflichtigen Alter sind
von der Maskenpflicht befreit.
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Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 50 gilt zusätzlich bzw. abweichend
von A:
- Die Gottesdienstbesucher tragen auch am Sitzplatz eine
Mund-Nase-Bedeckung. Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren
und Vorsänger – unter Wahrung des Mindestabstandes. Kinder bis zum schulpflichtigen Alter sind
von der Maskenpflicht befreit.
- Die zulässige
Teilnehmerzahl pro Gottesdienst in einer Kirche wird auf 250 Personen begrenzt.
Ausnahmsweise kann diese Zahl in einzelnen großen Kirchen überschritten werden, wenn ein
Hygieneschutzkonzept vorliegt.
- Der
Gemeindegesang wird nochmals reduziert, er bleibt aber weiterhin möglich.
- Bei Gottesdiensten kann nicht mehr durch einen festen Sitzplan auf den Mindestabstand
verzichtet werden.
Diese Regeln verstehen sich als zum jetzigen Zeitpunkt abschließende Darstellung. Aufgrund der
bisherigen Erfahrungen bieten sie einen verlässlichen Infektionsschutz, so dass weitere
Verschärfungen vor Ort in aller Regel nicht notwendig sind.
Aus aktuellem Anlass abschließend noch ein Hinweis zu
Allerheiligen: Das Aufsuchen der Gräber findet entweder als gemeinsame
Gräbersegnung oder individueller Friedhofsbesuch statt. In Zeiten der Gefährdung durch Corona kann –
insbesondere im Freien – beides beibehalten werden, wenn die auch ansonsten geltenden
Corona-Regeln (Mindestabstände, Mund-Nasen-Bedeckung, Handhygiene) beachtet werden. Wo es dennoch
geraten scheint, auf zu große Versammlungen zu verzichten oder Gläubige sich aus guten Gründen
einer Ansteckungsgefahr nicht aussetzen wollen, besteht wie bisher weiterhin die Möglichkeit, die
Gräber aufzusuchen und für die Verstorbenen zu beten. Auch der Brauch, dabei die Gräber selbst mit
Weihwasser zu besprengen, kann selbstverständlich beibehalten werden.
Geeignete Gebete und Texte finden sich z.B. im Gotteslob Nr. 680,8 und 655 oder unter
https://www.erzbistum-koeln.de/news/Gebete-in-der-Trauer-Lass-die-Nacht-voruebergehen/
Termine
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Aschermittwoch,
17.02.2021
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11.15 Uhr
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Flurgottesdienst in der Kita „Arche“
(Aschermittwoch)
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Aschermittwoch,
17.02.2021
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18.00 Uhr
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Aschermittwochsgd. f. die Kommunionkinder in Gimborn
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Aschermittwoch,
17.02.2021
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19.00 Uhr
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Aschermittwochsgd. in der Montfortkirche
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Schließung der Wallfahrtskirche während der Bautätigkeit
Durch die Bautätigkeiten an den Außenwänden und dem Dach kommt es vermehrt
zum Eintrag von Schmutz, Bauschlamm, und insbesondere Staub in der Kirche.
Die Verschmutzung der Altäre, Chorgestühl, Orgel, Beichtstühle und Bänke sind
unvermeidbar!
Um diese Gegenstände zu schützen werden sie von einer Fachfirma staubdicht ein
gehaust.
In der Montfortkirche wird links vom Altar, wie bereits in 1998/1999 praktiziert, die
Muttergottes zur Verehrung für die Gläubigen und Pilger ihren würdigen Platz finden.
Beichtgelegenheit besteht dann zu den üblichen Zeiten in der Beichtkapelle in der
Montfortkirche.
Die Wallfahrtskirche wird ab dem 18.09.2017 bis auf weiteres geschlossen.
Martin Weiß
Gottesdienstordnung
Die Zeiten der Gottesdienste entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Ausgabe der
Mittteilungen.
Diese steht
hier zum Download
bereit.
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