ist mit seinen Gräbern ein sichtbares Zeichen dafür, daß der Mensch vergeht. Er ist aber auch der Ort, an dem unsere Kirche die Botschaft verkündet, daß Christus dem Tod die Macht genommen und er uns ewiges und unvergängliches Leben verheißen hat.
Bestattet werden Gemeindemitglieder und Mitglieder anderer Kirchengemeinden, soweit sie Mitglieder einer christlichen Kirche sind. Konfessionslose Ehegatten und Kinder christlicher Gemeindemitglieder können bestattet werden, sofern sie einen gemeinsamen Haushalt führten, zwecks Zusammenlegung in einer Familiengrabstätte.
Es stehen nachfolgende Grabstätten zur Verfügung:
Wahlgräber: Einer und Mehrstellen
Reihengräber
Pflegefreie Reihengräber
Pflegefreie Urnengräber
Pflegefreie Doppelurnengräber
Urnenwahlgräber Doppelstelle
Für unsere Verstorbenen sind Erdbestattung und Urnenbeisetzung möglich.
Für Verstorbene bis zu 5 Lebensjahren beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.
Für Verstorbene über 5 Lebensjahre beträgt die Ruhezeit 25 Jahre.
Für Urnen beträgt die Ruhezeit 25 Jahre.
Alle Grabstätten, außer der pflegefreien Reihengräber, werden durch den Nutzungsberechtigten gepflegt und in einem würdigen Zustand gehalten.
Die Gebührenordnung kann in der Friedhofsverwaltung eingesehen werden.
Friedhofsverwaltung, Hackhauser Str. 14, 42697 Solingen Ohligs,
Telefon / Fax: 0212 / 76866
E-mail: Friedhof@st-joseph-ohligs.de
Friedhofsverwalter: Walter Hock
Büro-Öffnungszeit: Montag - Freitag 10 - 12 Uhr.