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Kirchenvorstand (KV)


Amtsperiode 6 Jahre
10 gewählte und 1 geborenes Mitglied(er).
Nach 3 Jahren werden 5 von 10 Mitgliedern neu gewählt.

Pfr.Korr

Pfarrer
Hans-Günther Korr

Pastor, Vorsitzender

 

 

 

 

Pfr.Korr


Monika Mertens-Marl,

Kontakt: kv@st-josef-neuss.de

 

 

 

 

M_Bongartz



                              

Manfred Bongartz,

 





HJ_Cleve




Hermann-Josef Cleve,

 





H_Bittner



Heinz-Josef Bittner





 N_Haeming

 

Norbert Häming,

 

 

 

 

 Pfr.Korr

 

Harmut Hoffend,

 

 

 

P_Krücken

 

Paul Krücken,

 

 

 

 

Niemoehlmann

 

Susanne Niemöhlmann,

 

 

Der Kirchenvorstand

(KV) ist die rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde.
 
 
Der Kirchenvorstand sorgt dafür, dass das Vermögen der Kirchengemeinde ordnungsgemäß verwaltet wird, weder gemindert noch seinem Zweck entfremdet, vielmehr in jeder Hinsicht gesichert, in gutem Zustand erhalten und nicht nur wirtschaftlich, sondern auch unter sozialen Gesichtspunkten genutzt wird.
 

Insbesondere sind die Obligenheiten des Kirchenvorstandes

 
- den Haushaltsplan festzustellen und nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen
 
- die Jahresrechnung zu prüfen und deren sachliche und rechnerische Richtigkeit festzustellen
 
- das Vermögensverzeichnis zu führen
 
- den Rendanten zu bestellen und abzulösen, sofern dies nicht durch den Erzbischof geschieht, und zu entlasten.
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