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Kirchenvorstand St. Pankratius Glehn

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes.

Eine zusammenfassende Antwort auf die Frage der damit verbundenen Rechte und Pflichten geben das Kirchenrecht und die Grundsatzbestimmung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 und gleichartige kirchliche Nachfolgebestimmungen: „Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“

Veranlasst durch die enormen strukturellen Veränderungen der letzten Jahrzehnte in unserem Land, haben die Bistümer in NRW nach neuen Wegen gesucht, womit diesen Veränderungen verantwortlich und effektiv begegnet werden kann. Im Erzbistum Köln führte dies – nachdem die etwa 800 Pfarrgemeinden bereits zu ca. 200 Seelsorgebereichen zusammengefasst wurden – entweder zur Schaffung einer neuen Kirchengemeinde durch Zusammenlegen mehrerer (die einzelnen wurden dann aufgelöst!) oder zur Bildung eines Kirchengemeindeverbandes.
An den Verband werden bestimmte Aufgaben übertragen, im Übrigen bleibt die rechtliche Selbständigkeit gewahrt.

Viele wichtige Bereiche verbleiben jedoch in der „Eigenregie“ des Kirchenvorstandes St. Pankratius.

Diesem gehören nach der Konstitution für die Sitzungsperiode 2009/2012 an:

Herr Pastor Michael Tewes als leitender Pfarrer und Vorsitzender,
Herr Hans-Dieter Schulz als geschäftsführender Vorsitzender,
Herr Gottfried Schläwe als 2. stellvertretender Vorsitzender,
Herr Stefan Drillges als Kämmerer
Herr Markus Austerschmidt,
Herr Theo Esser,
Herr Andreas Humpesch,
Herr Christoph Schönges,
Herr Guido Spinnrath
Herr Wagner von der Rendantur Neuss.

 

Um eine effektive Arbeit zu gewährleisten, haben die Mitglieder Ausschüsse gebildet, die für die Sitzungen abstimmungsreife Vorlagen erarbeiten oder auf vorherigen Beschluss im KV selbständig Entscheidungen treffen.

Ausschüsse und Mitglieder:

Baumaßnahmen:

Gottfried Schläwe und  Theo Esser

Finanzen:

Stefan Drillges und Hans-Dieter Schulz

Grundstücke/Erbpacht:

Andreas Humpesch, Gottfried Schläwe und Christoph Schönges

Kindertagesstätte/Personal:

Guido Spinnrath und Markus Austerschmidt

Gemeindezentrum:

Theo Esser und Gottfried Schläwe

Sicherheitsbeauftragter:

Theo Esser und Markus Austerschmidt

 


St. Pankratius wird im Kirchengemeindeverband vertreten durch den geschäftsführenden Vorsitzenden Herrn Hans-Dieter Schulz und Herrn Guido Spinnrath.
Auf Kreisebene vertreten Herr Hans-Dieter Schulz und Herr Andreas Humpesch unseren Kirchenvorstand.
Herr Theo Esser vertritt den Kirchenvorstand bei der Caritas.
Im Pankratiusrat wird der Kirchenvorstand durch Herrn Hans-Dieter Schulz vertreten und
Herr Stefan Drillges vertritt ihn im Förderverein St. Pankratius.

Zu den gern wahrgenommenen Aufgaben des KV gehört auch der „Kassendienst“ beim Pfarrfest und bei der Adventsaktion der St. Sebastianus-Bruderschaft und nach alter Tradition das Ehrengeleit des Allerheiligsten bei der Fronleichnamsprozession.

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