Pfarrgemeinderat
AUFGABEN des PFARRGEMEINDERATES
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe mit dem Pfarrer das Leben der Pfarrgemeinde in seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrzunehmen, seine Entfaltung zu fördern und ja nach Sachbereich beratend oder beschließend mitzuwirken
Im Bereich der Pastoral unterstützt er den Pfarrer in seinem Amt und wirkt beratend mit. Zu diesem Bereich gehören alle dem Amt des Pfarrers zugeordneten Aufgaben, insbesondere die der Verkündigung, der Liturgie und der Sakramentenspendung.
Der Pfarrer ist verpflichtet, wichtige Fragen der Pastoral in der Gemeinde vor einer Entscheidung mit dem Pfarrgemeinderat zu beraten.
In folgenden Fragen ist der Pfarrgemeinderat zu hören:· Schwerpunkte und Konzeption der Pastoral
· Änderung der Pfarrorganisation
· Bildung eines Pfarrverbandes
· Festlegung regelmäßiger Gottesdienstzeiten
· Künstlerische Ausstattung der Kirche(n)
· Wesentliche Änderungen im Bereich der gemeindlichen Caritas
· Grundlinien der Bildungsarbeit
· Herausgabe oder Einstellung des Pfarr- oder Gemeindebriefes
· Grundsätze zur Nutzung kirchlicher Räume
· Hausordnung für Pfarr- und Jugendheim
Der Pfarrgemeinderat koordiniert Initiativen und Aktivitäten gemeindlicher Gruppen mit Absprache mit diesen.
Bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat unseres Seelsorgebereiches am 7./8. November 2009 wurden folgende Frauen und Männer gewählt:
- Bade, Stefanie, 52 Jahre, Dozentin
- Burg, Stefan, 43 Jahre, Dipl.-Sozialarbeiter
- Buschbell, Wilma, 56 Jahre, Lehrerin
- Gyra, Cordula, 48 Jahre, Altenpflege
- Helmes, Markus, 30 Jahre, Feuerwehrmann
- Ricken, Ursula, 67 Jahre, Rentnerin
- Ullrich, Petra, 44 Jahre, Selbstständig
- Saar, André, 44 Jahre, Verwaltungsangestellter
- Tackenberg, Anja, 42 Jahre, Tagesmutter
- Wolfgarten, Elisabeth, 50 Jahre, Hausfrau

