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Pfarrgemeinderat St. Joseph

Der Pfarrgemeinderat (PGR) hat die Aufgabe, zusammen mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Pastoralkräften das Leben der Pfarrgemeinde mit seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrzunehmen, seine Entfaltung zu fördern und je nach Sachbereich beratend oder beschließend mitzuwirken. Im Gegensatz zum Kirchenvorstand trifft er keine finanzwirksamen Entscheidungen. PGR und Kirchenvorstand sind auf Zusammenarbeit angewiesen.

Die Mitglieder sind für jeweils 4 Jahre gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind Angehörige der Gemeinde, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Arbeit des PGR geschieht in regelmäßigen Sitzungen sowie in den Arbeitskreisen (AK). In den AKs arbeiten auch Gemeindemitglieder mit, die nicht dem PGR angehören.

Der PGR St. Joseph besteht derzeit aus ? Mitgliedern.
Dazu gehören die Mitglieder des Seelsorgeteams.

Vorsitzender:
stellv. Vorsitzender:

 
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