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Kirchenvorstand St. Joseph

Der Kirchenvorstand (KV) ist zuständig für die Finanzen der Gemeinden und ihrer Einrichtungen, für Grundstücke, Gelände und Personalangelegenheiten.

Die Mitglieder sind für jeweils 6 Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnen. Gewählt werden kann jeder Wahlberechtigte, der mindestens 21 Jahre alt ist.

Der KV St. Joseph besteht aus ? Mitgliedern.

Erster Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:

 
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