Der Pfarrzentrums-Ausschuss entscheidet über die Nutzung und die Vergabe des Pfarrzentrums.
Auch nicht kirchliche Vereine oder Gruppen, die im Bereich der Pfarrgemeinde angesiedelt sind, können das Pfarrzentrum gegen Zahlung von Miete nutzen.
Mietwünsche von Gruppen und Personen außerhalb des Pfarrbezirks können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden.
Der Pfarrzentrums- Ausschuss wird gebildet vom Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, dem Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates und dessen Stellvertreter.
Anfragen richten Sie bitte an das Pfarrbüro.