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Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist für alle vier Kirchen des Seelsorgebereichts Neuss-Nord zuständig. Er wird von der gesamten Gemeinde gewählt.

 

Informationen zum Mitwirken im Pfarrgemeinderat, seine Aufgaben, Rechte und Pflichten finden Sie hier: www.dioezesanrat.de, Broschüre "Arbeitshilfe für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln.

 

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und Pastoralkräften fördert er die Entfaltung der Pfarrgemeinde
  • hilft dem Pfarrer bei der Ausübung seines Amtes
  • nimmt  soziale und gesellschafts-politische Aufgaben der Gemeinde eigenverantwortlich war
  • fördert und koordiniert die verschiedenen Einrichtungen und Initiativen vor Ort und stimmt die Dienste und Aufgaben in der Gemeinde aufeinander ab
  • Initiierung und Förderung der Kooperation mit anderen Gemeinden des Seelsorgebereichs
  • berichtet dem Erzbischof rechtzeitig beim Freiwerden einer Pfarrstelle

 

Mitglieder des Pfarrgemeinderats: