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Pfarrbriefredaktion

Verantwortlichkeit: Der Pfarrgemeinderat und die Redaktion

Herausgeber des Pfarrbriefes ist der Pfarrgemeinderat. Der Pfarrgemeinderat beauftragt eine Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit der Redaktion des Pfarrbriefes. Er legt die Aufgabenbestimmung und die mit der Herausgabe verfolgten Ziele fest. Dazu kann ein schriftliches Redaktionsstatut vereinbart werden. Die Redaktion arbeitet im Sinne der Zielsetzung eigenverantwortlich.

 

Der Pfarrbrief als Element der Öffentlichkeitsarbeit und der Seelsorge


Als Element der Öffentlichkeitsarbeit und der Seelsorge in der Gemeinde gewinnt der Pfarrbrief sein Profil als Veröffentlichung in einer oder mehreren Pfarrgemeinde/n. Der Ortsbezug in Inhalt und Aufmachung verleiht ihm Originalität. Die Orientierung an den Lebensräumen der Menschen unterscheidet ihn auch von anderen kirchlichen Publikationen und ergänzt die kirchlichen Informationen aus anderen Medien.
Vom pfarrgemeindlichen Wochenzettel, der im Regelfall aus dem Abdrucken von Gottesdienstordnung und Terminankündigungen besteht, unterscheidet sich der Pfarrbrief durch inhaltliche Beiträge, den dadurch erforderlichen Umfang und die über die Gottesdienstbesucher hinausgehende Verbreitung.

 

Quelle: Grundlagenpapier zur Pfarrbriefarbeit

Redaktion:

Joachim Goerdt
Ruth Hansen
Petra Söhnlein
Markus Muckel
Christoph Golm

 

Kontakt: pfarrbrief@neuss-nord.de