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KöB - Christ König

Ein Treffpunkt für Lesefreunde

 

Die Bücherei der Christ König Gemeinde besteht bereits seit über 30 Jahren und ist seitdem ein beliebter Treffpunkt für Lesefreunde. Für unsere Leser stehen über 2.000 Medien zur Ausleihe bereit. Die Bücher umfassen Romane, Kinder- und Jugendbücher, Bilderbücher für die kleinen Leser und Sachbücher (u.a. zu den Themen Kochen, Basteln, Sport, Natur,...). Außerdem gibt es bei uns auch Zeitschriften, CDs, CD-Roms und Gesellschaftsspiele für jedes Alter. Somit ist für jeden etwas bei uns zu finden.

 

Bei uns sind alle herzlich eingeladen, die genauso viel Spaß am Lesen haben wie wir und diese Freude mit uns teilen möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Jung oder Alt, ob Gottesdienstbesucher oder Fernstehender - JEDE/R ist bei uns herzlich willkommen!

 

Wir möchten allen Menschen den Zugang zu Medien ermöglichen, darum ist bei uns die Mitgliedschaft und das Entleihen von Medien sowohl für Kinder als auch für Erwachsende kostenlos.

 

Bib-fit

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Veranstaltungen und Presse

Veranstaltungen und Presse

Mittwochs 17.00 - 19.00 Uhr
Sonntags 10.30 - 12.30 Uhr

 

Sollte die Bücherei in den Ferien geschlossen sein, weisen wir frühzeitig in der Bücherei und auf der Homepage darauf hin.

Der Außeneingang zur Bücherei Christ König befindet sich an der Rückseite der Kirche Ecke Adolfstraße und Berliner Platz.

Foto folgt...

Postanschrift
Pfarrgemeinde Christ König

c/o KöB Christ König
Friedenstraße 12
41462 Neuss

Email: koeb-christ-koenig-neuss@web.de

 

Leitung: Magdalena Kolbe

§ 1 Allgemeines
1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
2. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.


§ 2 Öffnungszeiten
1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.


§ 3 Anmeldung
1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Bei der Anmeldung von Kindern bis 15 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
3. Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.


§ 4 Benutzerausweis
1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.


§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖschG!
2. Die Leihfrist beträgt für Bücher, MCs, Spiele, CD-ROMs, CDs, Zeitschriften 4 Wochen
3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.


§ 6 Ausleihbeschränkungen
1. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.


§ 7 Vormerkung
1. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.


§ 8 Auswärtiger Leihverkehr
1. Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher oder Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.


§ 9 Rückgabe
1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Eine Mahngebühr ist für das erstellen und versenden einer schriftlichen Mahnung zu entrichten
3. Versäumnis – und Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.


§ 10 Behandlung der Medien, Haftung
1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.
2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.


§ 11 Schadenersatz
1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.


§ 12 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
1. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.
3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhanden gekommen sind.
4. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.


§ 13 Ausschluss von der Benutzung
1. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.


§ 14 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.02.2010 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

 

Gebührenordnung
Versäumnisgebühr 0,50 Euro / je Medium je Woche plus Mahngebühr
1,- Euro je Mahnung