Sakrament der Ehe

Bedeutung
Mit dem gegenseitigen Versprechen vor dem Priester/Diakon und den Trauzeugen spenden die Brautleute einander das Sakrament der Ehe. Sie gründen damit den sakramentalen Bund und stiften untereinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben: Mann und Frau versprechen, einander in guten und in schlechten Tagen die Treue zu halten, bis dass der Tod sie scheidet.
Der Priester oder der Diakon erteilt der Ehe den kirchlichen Segen. Die Ehe ist dabei Abbild des Bundes zwischen Christus und seiner Kirche.
Das Wort „Ehe“ leitet sich von althochdeutsch „ewa“ = „Vertrag“ bzw. mittelhochdeutsch „ewe“ = „Gesetz“ ab.

 
 
Voraussetzungen
Für eine katholische Eheschließung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

die zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss in der Regel vorher geschlossen worden sein
der Mann und die Frau müssen ledig bzw. verwitwet sein
Zudem müssen die wesentlichen Merkmale einer kirchlichen Ehe beachtet werden. Dazu zählen unter anderem:

ihre Unauflöslichkeit
das Leben in gegenseitiger Verantwortung/Partnerschaft
die Treue der Ehepartner
die Bereitschaft, Eltern zu werden
Zwei Trauzeugen müssen benannt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese katholisch sind.

 
 
Konfessionsübergreifende Ehe
Bei einer konfessionsübergreifenden Ehe verspricht der katholische Partner, die Ehe im katholischen Glauben zu leben und zu bezeugen. Er verpflichtet sich dazu, für die Weitergabe des Glaubens zu sorgen und die Kinder im katholischen Glauben taufen zu lassen, so weit das möglich ist. Das heißt, die Eheleute müssen miteinander überlegen, welche Konfessionszugehörigkeit sie für ihr Kind wählen. Beide Eltern tragen in jedem Fall die Verantwortung für eine christliche Erziehung.
Es ist möglich, sich von einem evangelischen Geistlichen in der evangelischen Kirche trauen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine Befreiung von der Formpflicht (Dispens). Diese kann von einem Priester beim Bischöflichen Generalvikariat beantragt werden. Möglich ist auch, dass ein evangelischer Geistlicher bei einer katholischen Trauung und umgekehrt ein kath. Geistlicher bei einer ev. Trauung mitwirkt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, mit bischöflicher Genehmigung die standesamtliche Ehe als kirchlich bindend anerkennen zu lassen.
In jedem Fall ist vorher ein Gespräch mit einem Priester oder Diakon notwendig.
 
 
Formales
Um sich für die Trauung anzumelden, wenden Sie sich bitte an das Pastoralbüro.
Zur Anmeldung benötigen Sie einen Taufschein, der nicht älter als drei Monate sein darf und beim jeweiligen Pfarramt des Taufortes erhältlich ist (bei Hochzeit in der eigenen (Tauf-)Pfarrei entfällt dies), bei evangelischen Christen die Daten der Taufe.
Zur Vorbereitung auf die Trauung führt der Pfarrer oder Diakon ein Traugespräch mit den künftigen Eheleuten. Dabei können Lieder, Gebete und Lesungen für die kirchliche Feier ausgesucht und persönliche Fragen erörtert werden.

Ausführliche Ehevorbereitungskurse werden angeboten im
Anton-Heinen-Haus – Kath. Familienbildungsstätte
http://www.anton-heinen-haus.de
Kirchstr. 1B
50126 Bergheim
02271 47900