Pfarrgemeinderat der Pfarreiengemeinschaft Weilerswist
Gemäß der Neuordnung der Seelsorge im Erzbistum Köln gibt es für den gesamten Seelsorgebereich Weilerswist nur noch einen Pfarrgemeinderat. Die PGR-Wahlen fanden am 7./8. November 2009 statt. Die Amtszeit beträgt wie bisher vier Jahre.
In wichtigen Fragen der Pastoral ist der Pfarrer verpflichtet, den Rat des Pfarrgemeinderates einzuholen. Dies gilt zum Beispiel für:
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Die Änderung der Pfarrorganisation.
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Die Festlegung regelmäßiger Gottesdienstzeiten.
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Die Konzepte für die Sakramentenpastoral.
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Die künstlerische und liturgische Ausstattung der Kirche.
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Das kirchenmusikalische Konzept in Absprache mit den kirchenmusikalisch Verantwortlichen.
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Die Ausgestaltung und Förderung der Ökumene.
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Das Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit.
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Die Regelung zur Nutzung kirchlicher Versammlungsräume in Absprache mit dem Kirchenovrstand bzw. der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes.