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Pfarrgemeinderat
Es gibt nur einen Pfarrgemeinderat für unsere Pfarreiengemeinschaft. Dieser hat Ortsausschüsse für jede Pfarrgemeinde.
Der Pfarrgemeinderat “hat die Aufgabe, (...) das Leben der Pfarrgemeinde in seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrzunehmen, seine Entfaltung zu fördern und (...) beratend oder beschließend mitzuwirken" (aus der Satzung).
Der Pfarrgemeinderat ist also für die pastoralen Aufgaben und das Gemeindeleben zuständig. |
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Sitzung des PGR am 10.03.2010 |
Die Mitglieder des PGR finden Sie hier.
Dem PGR gehören Ortsausschüsse an, die eine Verknüpfung zu den einzelnen Gemeinden gewährleisten.
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Mitglieder des PGR bzw. die Mitglieder Ihres Ortsausschusses. |
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