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Der Kirchenvorstand vertritt die Pfarrgemeinde im rechtlichen Sinn nach außen.
Er ist außerdem der "Herr" des gesamten Pfarrvermögens. Das Pfarrvermögen besteht u.a. aus den vom Erzbistum überwiesenen Kirchensteuern und dem Bestand der Pfarrei (Gebäude, Barvermögen).
Er hat daher alle finanziellen Fragen einer Pfarrgemeinde zu entscheiden. Das bedeutet z.B. die Vergabe von Gewerken an Firmen (der Neubau unseres Turmes, die Renovierung der Pfarrheimes u.s.w.) oder auch Arbeitsaufträge an Privatleute.
Der Kirchenvorstand kann auch als Arbeitgeber auftreten, z.B. der Pfarrsekretärin, der Küsterin, der Kindergärtnerinnen. |