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Kirchenvorstand St.Dionysius
Der Kirchenvorstand ist die juristische Person der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand verwaltet die Finanzen, Grundstücke und Gebäude einschließlich der Kirchengebäude.
Er ist der Gemeinde und dem Erzbistum verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln.
Der Kirchenvorstand tagt regelmäßigen Abständen in nichtöffentlicher Sitzung, in der die anstehenden Tagesordnungspunkte beraten und in Mehrheitsbeschlüssen rechtskräftig gemacht werden.
Der Kirchenvorstand vertritt in erster Linie die Interessen der Gemeinde und ist auf die Vorschläge und Anregungen aus der Gemeinde angewiesen. Natürlich auch auf berechtigte Kritik.
Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied, das 18 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde wohnt.
Am 20./21.März 2010 wurde ein neuer Kirchenvorstand gewählt:
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