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Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand hat 8 Mitglieder, die für 6 Jahre gewählt werden. Um die Kontinuität zu wahren, findet alle drei Jahre eine Wahl statt; dann wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Der amtierende Pfarrer hat den Vorsitz.
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstands gehört es dafür zu sorgen, dass die der Gemeinde aus der Kirchensteuer zugewiesenen Geldmittel und das örtliche Vermögen der Kirche ordnungsgemäß verwaltet und eingesetzt wird, unter sozialen und christlichen Gesichtspunkten.. Er trägt die Verantwortung für die sinnvolle Verwendung der Gelder, für die Bewahrung und Vermehrung des Vermögens. Er ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und allein befugt, für die Kirchengemeinde Verträge abzuschließen.
Diese Aufgaben werden wahrgenommen vom Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Pfarrer Harald Fischer, und acht jeweils für sechs Jahre gewählten Mitgliedern. Es finden mindestens sechs Sitzungen pro Jahr statt. Wesentliche Arbeitsbereiche sind Bau – und Instandhaltungsmaßnahmen ( u.a. an Kirche, Pfarrheim, Kindergarten, Außenanlagen) , Personalentscheidungen im Bereich Kirche
( Chorleitung, Organistentätigkeit, Küsterdienste, Hausmeister, Reinigungsdienste, Pflege der Außenanlagen) und Kindergarten sowie die Verwaltung der Liegenschaften einschließlich der Erbbaugrundstücke.
Im Bereich des Kindergartens tritt neben die Vermögensverwaltung die seelsorgliche Mitverantwortung.
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