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Kirchenvorstand (KV)

Der KV ist Träger der Kirchengemeinde im juristischen Sinne. Er besteht aus gewählten (Pfarrgemeindemitglieder) und geborenen - (Pfarrer oder Kaplan) Mitgliedern. Außerdem können ihm - ohne Stimmrecht - ein Vertreter des Pfarrgemeinderates (PGR) und ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung ( Rendantur ) angehören. Alle 3 Jahre wird jeweils die Hälfte der Wahlmitglieder, deren Wahlperiode dann 6 Jahre dauert, gewählt. Die KV-Mitglieder müssen - entsprechend dem Konkordat mindestens 18 Jahre alt sein und im Pfarrgebiet wohnen. Geborener 1. Vorsitzender des KV ist automatisch der Pfarrer, der allerdings seinen Vorsitz an einen weltlichen Vertreter deligieren kann. Nimmt ein Pfarrer das Amt des ersten Vorsitzenden wahr kann ein gewähltes Mitglied maximal 2. Vorsitzender werden.

Der Kirchenvorstand ist zuständig und verantwortlich für 3 Gebiete, die wichtige Voraussetzungen für die Pastoral der Gemeinde schaffen und bilden:
Personal - Finanzen - Gebäude und Liegenschaften.

Nachfolgend finden Sie die gewählten Vorsitzenden der KVs in unserem Pfarrverband:
Stadtmitte - Herr Daners - 02181/3714
 
Elfgen - Herr Planker - 02181/498813
 
Gustorf - Herr Holz - 02181/498934
 
Elsen - Herr Nix - 02181/41403
 
Noithausen - Dr. Schulte - 02181/479 715

 

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