Die vier Gemeinden St. Agnes, Angermund, St. Lambertus, Kalkum, St. Suitbertus,
Kaiserswerth und St. Remigius, Wittlaer im Dekanat Düsseldorf- Nord haben sich im Jahr 2000
zum Pfarrverband Angerland-Kaiserswerth zusammengeschlossen.
Mit der Gründung des Pfarrverbandes erfolgte die Gründung des
Kirchengemeindeverbandes (KGV). Der Kirchengemeindeverband besteht aus den
Pfarrern und Kirchenvorstandsmitgliedern der Gemeinden.
Zweck
Die Kirchengemeinden eines Seelsorgebereiches bilden zur Erfüllung gemeinsamer,
übergemeindlicher Aufgaben für Seelsorge und Verwaltung sowie für die kirchengemeindlichen
Einrichtungen einen Kirchengemeindeverband. Die Vermögensverwaltung bleibt bei den einzelnen
Kirchenvorständen der beteiligten Gemeinden.
Form
Der Kirchengemeindeverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er wird durch den
Erzbischof errichtet. Vorausgegangen sind in der Regel entsprechende Anträge und
Kirchenvorstandsbeschlüsse der beteiligten Kirchengemeinden. Seinen Status als
öffentlich-rechtliche Körperschaft erlangt der KGV mit der Anerkennung durch den
Regierungspräsidenten.
Aufgaben
- Rechtsträgerschaft der pastoralen Kooperation Unterstützung in der Umsetzung gemeinsamer
pastoraler Maßnahmen und Realisierung gemeinsamer pastoraler Projekte.
- Betriebsträgerschaft von im Seelsorgebereich vorhandenen kirchengemeindlichen Einrichtungen,
Gebäuden und Räumlichkeiten (Kindergarten, Jugendheim, Pfarrzentrum, Alterstagesstätte u.a.)
- Anstellungsträgerschaft für das Personal in den kirchengemeindlichen Einrichtungen und
Kirchengemeinden. Angestrebt werden soll eine möglichst weitgehende Übernahme kirchengemeindlicher
Aufgaben.
Der gemeinsame
Pfarrgemeinderat des Pfarrverbandes Angerland/Kaiserswerth setzt sich zusammen aus
jeweils drei Vertretern je Pfarrgemeinde.
Der Pfarrgemeinderat (PGR)ist die gewählte Vertretung der Gemeinden des Pfarrverbandes. Außerdem
gehören der Pfarrer durch sein Amt und berufene Mitglieder dazu. „Der Pfarrgemeinderat hat
die Aufgabe, in allen die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen je nach Sachbereich beratend oder
beschließend mitzuwirken. Im Bereich der Pastoral unterstützt er den Pfarrer in seinem Amt und
wirkt beratend mit. Im Bereich des Laienapostolats kann der Pfarrgemeinderat in eigener
Verantwortung tätig werden und Entscheidungen treffen.“ (aus der Satzung) Die Arbeit
wird in den verschiedenen Ausschüssen geleistet.
Der Leiter beider Gremien wird vom Erzbischof gemäß dem Votum der
Pfarrverbandskonferenz auf 4 Jahre ernannt. Zur Zeit ist Pfarrer Hermann-Josef Schmitz,
Kaiserswerth Pfarrverbandsleiter.