Auf der Ebene der Kirchengemeinden gibt es seit 2009 keinen Pfarrgmeinderat mehr. Es besteht nun ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat aller Kirchengemeinden im Pfarrverband Overath. Zwei Vertreter wurden von den Gläubigen in den Pfarrgemeinderat gewählt.
Die Verwaltung des Kath. Kirchengemeindeverbandes Overath obliegt der Verandsvertreterversammlung des Kichengemeindeverbandes.
Der Kirchenvorstand entsendet zwei Vertreter in die Verbandsversammlung des Pfarrverbandes.
Hinweise über die Arbeit des Pfarrgemeinderates und des Kirchengemeindeverbandes erfahren Sie auf den Internetseiten des Pfarrverbandes Overath: