Der Kirchenvorstand
Die Verwalter des Kirchenvermögens

Der Kirchenvorstand ist das Beschlussorgan für die Verwaltung der Kirchengemeinde. Er ist in allen Angelegenheiten der Vermögensverwaltung zuständig. Ihm obliegt bspw. die Sorge für die bauliche Erhaltung der Kirchgengebäude, des Jugendheims oder des Friedhofes. Die Trägerschaft der Kindertagesstätte sowie aller Dienstverhältnisse sind auf den Kirchengemeindeverband übertragen worden. Aber auch in diesen Angelegenheiten obliegen dem Kirchenvorstand Verwaltungsaufgaben im Auftrag des Kirchengemeindeverbandes.
Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist der leitende Pfarrer im Pfarrverband, Herr Dechant Bonnacker. Stellvertretender und geschäftsvorsitzender Vorsitzender ist Herr König.
Wenn sie Anfragen an den Kirchenvorstand haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarrbüro oder an Herrn König. Sie erreichen uns auch per E-Mail:
Die Mitglieder des Kirchenvorstands und ihre Zuständigkeiten
Herr Karl-Heinz Dresbach
Zuständigkeiten: Bauangelegenheiten, Sicherheitsbeauftragter, stellv. Schriftführer
Herr Friedel Henn
Zuständigkeiten: Kindertagesstätte, Friedhof
Herr Heinz Kemmerling
Zuständigkeiten: Verbandsvertretung des KGV Overath, Finanzen und Recht, Kassenprüfer
Herr Heribert König
stellvertretender und geschäftsführender Vorsitzender
Zuständigkeiten: Bauangelegenheiten, stellv. Sicherheitsbeauftragter
Herr Dr. Dirk Michel
Zuständigkeiten: Verbandsvertretung des KGV Overath und Rheinisch-Bergischer Kreis, Kindertagesstätte, Finanzen und Recht
Herr Willi Rottländer
Zuständigkeiten: Verbandsvertretung des KGV Rheinisch-Bergischer Kreis, Bauangelegenheiten, stellv. Sicherheitsbeauftragter, Friedhof
Herr Heinz-Willi Schwamborn
Zuständigkeiten: Schriftführer, Kindertagesstätte, Finanzen und Recht, Kassenprüfer
Herr Andreas Stinn
Zuständigkeiten: zweiter stellv. Vorsitzender; Ortsausschuss
Friedhof
Herr Hans-Josef Bosbach
beauftragter Friedhofsrendant