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Anmeldung und Aufnahme


Wie erhält mein Kind einen Platz in Ihrer Kindertagesstätte?

 

Herzlichen Dank, dass Sie sich für die Aufnahme ihres Kindes in unser Kindertagesstätte interessieren! Hier haben wir die wichtigsten Fragen zusammengestellt:

 

 

Zu welchem Zeitpunkt werden Kinder in Ihre Kindertagesstätte aufgenommen?

 

Die Aufnahme von Kindern erfolgt immer zum Beginn eines Kindergartenjahres zum 1. August. Kinder, die einen U3-Platz erhalten, aber zum 1. August noch keine zwei Jahre alt sind, können auch einige Monate später aufgenommen werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in einem Aufnahmegespräch. In allen anderen Fällen ist eine unterjährige Aufnahme derzeit faktisch ausgeschlossen, da dies nur bei unbesetzen Plätzen möglich ist.

 

Wie melde ich mein Kind an?

 

Zur Anmeldung ist ein persönliches Aufnahmegespräch sowie das Ausfüllen eines Anmeldebogens erforderlich. Bitte wenden Sie sich persönlich an unsere Einrichtungsleitung.

Seit dem 01.08.2018 nehmen die Kitas in Overath an dem Aufnahme-Verwaltungsprogramm "Little Bird" der Stadt Overath teil. Neben dem persönlichen Aufnahmegespräch ist daher auch eine Registrierung auf dem Portal "Little Bird" zwingend erforderlich.

 

Welche Anmeldefristen gelten?

 

In der Stadt Overath ist einheitlicher Anmeldeschluss der 31.01. für das jeweils im nächsten August beginnende Kita-Jahr.

 

Muss ich oder mein Kind katholisch sein?

 

Grundsätzlich steht unsere Einrichtung Kindern und Eltern aller Glaubensrichtungen offen. Auf der anderen Seite haben alle katholisch getaufen Kinder ein Recht auf eine Betreuung in einer Katholischen Kindertagesstätte. Daher werden katholisch getaufte Kinder im Rahmen des Auswahlverfahrens besonders berücksichtigt.

 

Bekommen alle Kinder einen Platz?

 

Meistens erhalten nicht alle angemeldeten Kinder den gewünschten Platz, da regelmäßig mehr Anmeldungen als freie Plätze vorliegen.

 

An wen wende ich mich, wenn mein Kind bei der Auswahl nicht berücksichtigt wurde?

 

Alle Kinder ab zwei Jahren haben einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Dieser Anspruch muss durch die Stadt Overath erfüllt werden. Sie haben keinen individuellen Anspruch gegenüber den Freien Trägern. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Jugendamt der Stadt Overath.