Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbands (KGV)

der KGV übernimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts überörtliche Aufgaben der drei eigenständigen Kirchengemeinden. Er ist ein Gremium mit entsandten Mitgliedern der drei Kirchenvorstände unter dem Vorsitz des leitenden Pfarrers sowie einem Vertreter des Pfarrgemeinderats und der Rendantur. 

Aufgaben (Beispiele):

  • Trägerschaft von Einrichtungen der Kirchengemeinden (Kindertagesstätten in Schildgen und Paffrath),
  • Personalangelegenheiten der Angestellten des Kirchengemeindeverbandes,
  • Pfarreiübergreifende Rechts- und Finanzangelegenheiten
  • enge Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen und dem Pfarrgemeinderat