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 Liebfrauenkirche 05

Pfarrgemeinde Liebfrauen Hennef-Warth

Der Kirchenvorstand stellt sich vor

2010-06_KV


Aufgaben:


Verwaltung:
Verwendung und Vermehrung des Kirchenvermögens.
Dem KV obliegt die Prüfung und Genehmigung des Haushaltplanes.

Grundstücksgeschäfte:
Verkauf, Erwerb, Verpachtung, Darlehen.

Einnahmen und Ausgaben:
Instandhaltung der Kirche und des Kirchengeländes.

Personalangelegenheiten

der Pfarrgemeinde.
Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und gilt nach bestehender Rechtsauffassung als juristische Person. Der KV ist alleiniges gesetzliches Verwaltungs- und Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und deshalb ausschließlich berechtigt, erforderliche Verträge abzuschließen. Gottesdienstangelegenheiten und seelsorgliche Angelegenheiten gehören nicht zu den Aufgaben des KV.

Aufgrund der Größe unserer Pfarre hat unser KV 8 Mitlglieder, von denen jeweils 4 Mitglieder für 4 Jahre gewählt werden.

Das Amt des KV-Mitgliedes ist ein Ehrenamt, dass man nicht ohne wichtigen Grund ablehnen kann. Eine Vergütung wird nicht gewährt. Die Sitzungen des KV sind nicht öffentlich, aber an den Sitzungen (ausgenommen Beratung und Beschlußfassung) nimmt ein Vertreter des Pfarrgemeinderates als Gast teil. Der KV ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

In seiner Beschlussfassung ist der Kirchenvorstand nicht absolut souverän. Viele seiner Beschlüsse bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Erzbistums bzw. des Regierungspräsidenten. Bei leichtsinniger und fahrlässiger Nichtbeachtung der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen kann ein Kirchenvorstandsmitglied unter Umständen zum Ersatz des entsprechenden Schadens herangezogen werden.

Verantwortlich: Gisela Thiebes,  Tel. 02242 - 70 73

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