ERZBISTUM KÖLN     

Neue Gottesdienstordnung

Ausführliche Informationen des Pfarrgemeinderates zu Rahmenbedingungen und Hintergründen   FlyerFlyer

1. Dimension der kath. Kirchengemeinde St. Josef und Martin

5. Gottesdienste zu besonderen Anlässen

2. Wovon wir ausgehen müssen

6. Was heißt das für die Feiertage

3. Was uns zur Entscheidung geleitet hat

7. Kinder und Jugendliche, Familien, ältere Menschen

4. Der Kern der Entscheidung

8. Wann tritt diese Gottesdienstordnung in Kraft

 
 

1. Dimension der kath. Kirchengemeinde St. Josef und Martin 

Die katholische Kirchengemeinde zählt rund 24.000 Katholiken.Folie03 Auf der Karte ist die Lage der acht Kirchen in den Ortsteilen markiert. Das Kreisdiagramm nimmt Bezug auf Zahlen vom Juli 2010, die noch die früheren Gemeinden ausweisen.


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2. Wovon wir ausgehen müssen

Das bisherige Modell mit teils vier parallel gefeierten Messen kann nicht länger aufrecht erhalten werden.
(Insgesamt werden heute an einem Wochenende 12 hl. Messen gefeiert).
  • Mittelfristig wird das Erzbistum maximal drei Priester für unsere Pfarrgemeinde zuteilen. Bei der Planung muss daher berücksichtigt werden, dass an allen Wochenenden im Jahr von zwei verlässlich zur Verfügung stehenden Priestern ausgegangen werden darf.

    (Diese sind als Mitglieder im Pastoralteam unmittelbar in die liturgische Ausrichtung einbezogen. Für die Ruhestandsgeistlichen und Krankenhausseelsorger trifft dies nicht zu.)

  • Auch die Verfügbarkeit der Folgedienste (Kirchenmusiker, Küster) muss mit bedacht werden (was die Parallelität und die Vor- und Nachbereitung betrifft).
Wir wollen, dass in jeder Kirche die Sonntags-Liturgie (gleichwertig als Vorabendmesse am Samstag oder hl. Messe am Sonntag) gefeiert werden kann.
  • Dabei sollen nicht mehr als zwei Gottesdienste parallel stattfinden.
  • Alle Gottesdienstbesucher sind von den anstehenden Veränderungen betroffen.

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3. Was uns zur Entscheidung geleitet hat

Die neue Gottesdienstordnung soll zukunftsfähig sein.
  • Sie darf nicht schon in kurzer Zeit überholt sein.
  • Dazu gehört auch, dass Zeiten und Orte an normalen Wochenenden im Jahresverlauf verlässlich gleich bleiben.
  • Die Verteilung über die Zeit und die Orte ist so gestaltet, dass die Gläubigen in Langenfeld unter Berücksichtigung ihrer zeitlichen oder örtlichen Vorstellungen einen Gottesdienst in ihrer Nähe finden.
  • Die beiden großen und im Namen unserer Gemeinde genannten Kirchen haben bei aller Wertschätzung für die anderen Kirchen einen besonderen Stand. Auf die Pfarrkirche St. Josef mit dem Sitz des Pfarrers trifft dies in besonderer Weise zu.
  • Die Gottesdienstordnung ist so angelegt, dass Raum bleibt auch für besondere Anlässe, die mit der Feier der Eucharistie verbunden sind.

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4. Der Kern der Entscheidung

In allen Kirchen wird die Sonntags-Liturgie gefeiert.
(Vorabendmesse am Samstag und hl. Messe am Sonntag sind gleichwertig!)


  • Schema 1Dafür sind folgende Zeitschienen (Kernzeiten mit je zwei Messfeiern) vorgesehen
     
  • Hinzu kommen je ein Messe am frühen Sonntagmorgen und am Sonntagabend.

    (Insgesamt wird die Anzahl der hl. Messen dadurch von zwölf auf zehn reduziert, die aber langfristig über das ganze Jahr zuverlässig gefeiert werden können.)


Für die Kernzeiten am Sonntag werden die Pfarrkirche St. Josef, die zweitgrößte Kirche St. Martin und die Kirchen St. Barbara und St. Maria Rosenkranzkönigin an den äußeren Enden der Stadt gewählt.Schema 2

Ergänzend werden Gottesdienste in der Kapelle des St. Martinus Krankenhauses und in der Kirche in der LVR-Klinik von den Krankenhausseelsorgern angeboten.

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5. Gottesdienste zu besonderen Anlässen

Die Gottesdienstordnung erlaubt, dass zu besonderen Gelegenheiten sonntags zusätzliche Gottesdienste vor Ort – oder bei Begleitung einer Gruppe auch unterwegs – und zu anderen Zeiten gefeiert werden können.

Gute Beispiele dafür sind:Schema 3

Gemeindefest,
Patrozinium oder Jubiläum einer Gruppierung,
sowie Begleitung von Firm- und Jugendfahrten.

Dies bedarf der Absprache und geht immer unter der Vorraussetzung, dass einer der Priester aus dem Pastoralteam und auch die Folgedienste verfügbar sind.


Verantwortung für diese Absprache tragen PGR und Ortsausschüsse gemeinsam.

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6. Was heißt das für die Feiertage

Zu den Hochfesten werden wir zusammenrücken. In allen Kirchen sollen jedoch auch an den Hochfesten Gottesdienste stattfinden.

(An diesen Feiertagen wird das Pastoralteam von den Ruhestandsgeistlichen unterstützt.)

  • So werden wir Weihnachten die Christmette an festen Orten haben und am 1. Weihnachtstag die Festgottesdienste an anderen Orten. Für die 2. Feiertage gilt dann im Grundsatz die Sonntagsordnung.
  • Ostern wollen wir berücksichtigen, dass die Feier der Kar- und Osterliturgie dem sog. „Triduum“ folgt.
  • Das bedeutet, dass die Feiern zum Gründonnerstag, die Karliturgie und die Feier der Osternacht am gleichen Ort stattfinden.
  • Wegen der erwarteten Besucherzahlen wird davon insoweit abgewichen, als die Zahl der Gottesdienste und damit der Gottesdienstorte zur Osternacht hin ansteigt und den Kriterien Kirchgröße und –ort folgt.

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7. Kinder und Jugendliche, Familien, ältere Menschen

Eine besondere Herausforderung ist es, die Vorbereitung unserer Kinder auf die Erstkommunion und der Jugendlichen auf die Firmung in das neue Konzept zu integrieren. Hier hoffen wir darauf, dass die durch die bereits begonnenen Schritte zur Zusammenfassung der Vorbereitung veränderte Konzeption weiterentwickelt werden kann.

Vielleicht wird es sogar möglich sein, den einen oder anderen Gottesdienstort zum Treffpunkt und Gottesdienstort für bestimmte Alters- oder Lebensphasengruppen werden zu lassen.

Die Ortsausschüsse werden gebeten, mit zu überlegen, ob sie Fahr- oder Begleitdienste für ältere oder behinderte Mitchristen anbieten können.

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8. Wann tritt diese Gottesdienstordnung in Kraft

Vorgesehen ist das zweite Wochenende nach der letzten Erstkommunionfeier.

Das ist das Wochenende 28./29. Mai 2011


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