Für den Pfarrbrief zu Ostern 2011 sprach Fritz Dusch mit Pfarrer Dr. Jürgen Rentropund dem Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates Wilfried Kehr.
Dusch: Im März wurde eine neue Gottesdienstordnung für unsere Pfarrei St. Josef und Martin vorgestellt. Was hat zu dieser Überarbeitung geführt und was ist der Kern der Änderung?
RENTROP: Die Auslöser für die Überarbeitung liegen einerseits in der Gründung der Kirchengemeinde St. Josef und Martin und in ganz praktischen Aspekten der Seelsorge.
Pfarrer, Pastoralteam und Pfarrgemeinderat sind jetzt aufgerufen, die pastorale Ausrichtung an der Zukunft zu orientieren und das Gesamte der neuen Langenfelder Pfarrgemeinde in den Blick nehmen. Die sich daraus zwangsläufig ergebenden Veränderungen fordern uns alle auf, neue Erfahrungen als gemeinsame Chance zu entdecken, das kirchliche Leben in Langenfeld zu bereichern.
KEHR: Dieser Aufgabe stellen wir uns. Mit neuen Impulsen die Gemeinschaft zu bereichern, kann in der gegenwärtigen Situation die Gottesdienste aber nicht aussparen. Dabei ist unser oberstes Anliegen, dass in jeder der acht Kirchen an jedem Wochenende im Jahr zuverlässig ein Sonntagsgottesdienst von Zelebranten aus dem Pastoralteam gefeiert wird.
Dusch: Wie muss unser Leser sich die Überarbeitung einer Gottesdienstordnung vorstellen?
RENTROP: Die Richtigkeit unseres Verfahrens wurde ja in vergangenen Diskussionen mehrfach in Frage gestellt. Die Leute hätten doch gefragt und mitgenommen werden müssen.
Wenn wir von Anfang an die Gottesdienstbesucher befragt hätten, wäre keine neue Lösung zustande gekommen; selbstverständlich hätten viele Gottesdienstbesucher für die Zeit und den Ort gestimmt, wo man sie gerade abgefragt hätte. Entsprechende Probleme barg die frühe Einbindung der Ortsausschüsse in diesen Findungsprozess.
Das Verfahren ist so gelaufen, wie es vorgesehen ist. Der Pfarrer hat einen entsprechenden Entwurf des Pastoralteams in den Pfarrgemeinderat eingebracht und einer Arbeitsgruppe (übrigens aus Mitgliedern aller acht Kirchorte) zur Überarbeitung überlassen. Der Pfarrgemein¬derat ist das für solche Aufgaben gewählte und legitimierte Gremium, das selbstständig über seelsorgliche Beschlüsse beraten und befinden darf.
KEHR: Ergänzen möchte ich, dass zu dieser Arbeitsgruppe auch das gesamte Pastoralteam gehörte. Kernaussagen und Zielsetzungen wurden erarbeitet, Details daran gespiegelt, zu erwartende Auswirkungen abgewogen. Gemeinschaftlich wurde um die beste Lösung gerungen, wohl wissend, dass diese unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht alle Katholiken zufrieden stellen kann. Nach mehreren „Runden“ wurden die jetzt vorgelegte Gottesdienstordnung und die Kernaussagen vom gesamten PGR ausführlich beraten, und mit einigen Korrekturen verabschiedet. Ein Verfahren zur Kommunikation der neuen Gottesdienstordnung wurde mit dem Pfarrer und Pastoralteam abgestimmt.
Dusch: Sie sprechen von Rahmenbedingungen ...
RENTROP: Darauf möchte ich kurz eingehen. Eine wesentliche Größe ist die Zahl der Priester, die dem Pastoralteam von St. Josef und Martin vom Bistum zugeteilt werden. Hier müssen wir mittelfristig von maximal drei Pastören ausgehen.
Gerade die Sonntagsgottesdienste als bedeutendste Brennpunkte des Gemeindelebens sind Sache der hauptamtlichen Geistlichen.
Bei aller Wertschätzung der Priester im Ruhestand geht es ja nicht nur um das liturgisch richtige Angebot einer Sonntagsmesse. Gerade in diesen Gottesdiensten muss ja etwas von den Gesamtüberlegungen des Pastoralteams und des Pfarrgemeinderates in die Gemeinde getragen werden, die sich zum Gottesdienst versammelt. Dieser Verantwortung dürfen sich die Hauptamtlichen in der Seelsorge nicht entziehen.
KEHR: In unseren Beratungen zum Pastoralkonzept wurde immer wieder deutlich, wie wichtig für eine ansprechende Feier ein gut abgestimmtes Miteinander der Priester und pastoralen Dienste mit den Kirchenmusikern ist. Das nachhaltig zu ermöglichen, führte zum Kern der Entscheidung.
Dusch: Im Internet ist mit dieser Überschrift das unten stehende Schema abgebildet. Was sagt es genau aus?
KEHR: Dargestellt sind Zeitschienen, in denen für jede Messfeier ein Rechteck eingetragen ist. Im Kern geht es um die Festlegung, dass regelmäßig in einer Zeitschiene nicht mehr als zwei Hl. Messen gefeiert werden können. Daraus ergeben sich je zwei Zweierblöcke am Samstag und am Sonntag. Damit können wir zuverlässig gewährleisten, in jeder der acht Kirchen einen Sonntagsgottesdienst anzubieten; am Samstag als Vorabendmesse und als Hl. Messe am Sonntag.
RENTROP: Lassen Sie mich dazu etwas sagen: hier liegt bei vielen noch ein Missverständnis bzw. das Festhalten an Fehlinformationen vor.
Die liturgische Ordnung sieht grundsätzlich vor, dass mit der Vesper am Vorabend der Feiertag beginnt. Das kann - um eine Zeit zu nennen - bereits die Neunte Stunde sein (15.00 Uhr). Ab dann feiert die Kirche die Liturgie des Sonntags, und jede Hl. Messe, die in diesem Zeitrahmen gefeiert wird, ist eine gültige Sonntagsmesse.
Die römische Empfehlung an die Priester, möglichst nicht mehr als zwei, in Ausnahmefällen auch drei Gottesdienste am Sonntag zu zelebrieren, bezieht deswegen die Vorabendmessen mit ein.
Bei der Festlegung, in welcher Kirche samstags oder sonntags die Hl. Messe gefeiert wird, haben wir uns am Sonntag für die Pfarrkirche St. Josef, für die zweite große Kirche St. Martin und die beiden Kirchen an den äußeren Enden der Stadt, St. Barbara und St. Maria Rosenkranzkönigin, entschieden.
KEHR: In dem Schema gibt es aber noch zwei blaue Rechtecke. Sie stehen für eine frühe Messe, gefeiert in Berghausen mit der Nähe zur Bahn und für die Abendmesse in der Stadtmitte.
Insgesamt sind das zehn Hl. Messen am liturgischen Sonntag. Dieses Angebot ermöglicht es, dass unsere Kirchenbesucher unter Berücksichtigung ihrer zeitlichen oder örtlichen Vorlieben in Langenfeld einen Gottesdienst in ihrer Nähe finden können.
RENTROP: Bei einigen hat ja die neue Gottesdienstordnung Ärger und Traurigkeit darüber ausgelöst, dass über Jahrzehnte gewachsene Begegnungsstrukturen (Treffen nach der Messe vor der Kirche) nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Eigentlich müsste das nicht sein, wenn man sich einvernehmlich zu einer neuen Gottesdienstzeit wieder träfe, aber in der Praxis wird sich für manchen dieser Verlust nicht vermeiden lassen.
Andererseits sehen wir die Chancen, die sich in der Begegnung zu neuen Zeiten mit neuen Menschen ergeben können oder in anderen Räumen mit anderen Menschen.
Jedenfalls behaupten so etwas diejenigen, die es sich schon seit längerer Zeit zu eigen gemacht haben, unsere Kirchen zu wechseln.
Dusch: Wäre es denn nicht möglich gewesen, unter Beibehaltung der Zeiten in den Orten abwechselnd Gottesdienste zu feiern?
KEHR: Das wurde vom PGR überlegt, aber aus folgenden Gründen verworfen. Die Gottesdienstordnung soll zukunftsfähig und nicht schon in kurzer Zeit überholt sein. Und sie muss Verlässlichkeit bieten, was durch gleichbleibende Zeiten und Orte an allen normalen Wochenenden im Jahr erreicht wird. Darauf können sich alle Gläubigen, junge wie ältere, einstellen.
Dusch: Können feierliche Messen zu Gemeindefesten dann sonntags nicht mehr stattfinden?
RENTROP: Hierfür enthält die neue Gottesdienstordnung eine flexible Option.
Sofern ein Priester aus dem Pastoralteam und auch die Folgedienste da sind, kann zu besonderen Anlässen am Sonntag eine dritte Eucharistiefeier auch zu einer anderen Zeit gefeiert werden. Beispiele sind die genannten Gemeindefeste, das Patrozinium oder Jubiläum einer Gruppierung, sowie auch eine besonders gestaltete Familienmesse.
Diese Möglichkeit besteht für alle und in allen Kirchen und bedarf daher der Abstimmung, für die PGR und Ortsausschüsse gemeinsam verantwortlich sind.
KEHR: Alternativ ermöglicht das auch einem der Priester, eine Gruppe aus Langenfeld sonntags zu begleiten und mit ihnen woanders eine Hl. Messe zu feiern.
Dusch: Gilt denn diese Zeiteinteilung für die normalen Wochenenden auch an den Feiertagen?
RENTROP: Auf alle Hochfeste hier einzugehen, würde den Rahmen sprengen. Die ja auch in diesem Pfarrbrief abgedruckte Gottesdienstordnung macht deutlich, dass wir uns einerseits enger an die Liturgie anlehnen, Stichwort Triduum zu Ostern, andererseits aber darauf geachtet haben, dass verteilt über zwei Feiertage in allen Kirchen vormittags Festgottesdienste gefeiert werden können.
Dusch: Die Bekanntgabe hat ja auch zum Teil sehr emotionale Kritik ausgelöst. Vielfach war unklar, warum diese Änderungen schon Ende Mai 2011 umgesetzt werden.
KEHR: Die Rückmeldungen aus den verschiedenen Ortsteilen waren erwartungsgemäß unterschiedlich. Und das würde sich auch in einem Jahr nicht ändern. Die meisten haben aber anerkannt, dass sich mit veränderten Gewohnheiten auch Chancen eröffnen, neue Möglichkeiten des kirchlichen Lebens und vor allem der Begegnung zu beginnen. Mit der neuen Gottesdienstordnung können durch die größere Präsenz der Priester in den Gemeinschaften diese Möglichkeiten im Einklang mit dem sich entwickelnden Pastoralkonzept vermittelt und gefördert werden.
RENTROP: Einige unserer Kritiker sprechen von einem sogenannten Plan B. Lasst doch momentan alles so wie es ist, ihr habt doch genug Priester. Und wenn es dann soweit ist, dass einer abgezogen wird, dann könnt ihr diesen Plan B aus der Schublade ziehen. Demgegenüber habe ich bereits im letzten Jahr immer wieder festgestellt, dass das Festhalten an der alten Messordnung nicht mehr zu verantworten ist.
In einem schmalen Zeitfenster von drei Stunden am Sonntagmorgen müssen regelmäßig bei acht Gottesdiensten 24 Grunddienste geplant und gewährleistet werden (je acht Zelebranten, Küster und Kirchenmusiker).
Hierbei ist zu beachten dass ein Geistlicher nicht immer zwei Gottesdienste hintereinander übernehmen kann. Manchmal sind die Gottesdienste länger als geplant, Musiker müssen oft noch proben und bei den Küstern geht es ohnehin nicht; da hierfür nicht ausreichend Küster oder Küsterinnen zur Verfügung stehen. So ist es wiederholt geschehen, dass Hl. Messen nicht pünktlich begonnen werden konnten, kein Kirchenmusiker gefunden wurde oder Gottesdienste sogar ausgefallen sind.
Immer wieder wird zu Recht eine pastorale Konzeption für unsere Pfarrgemeinde eingefordert. Aber gerade bei der Einteilung der Zelebranten nach der alten Ordnung konnten solche Überlegungen und das Verweilen bei der Gemeinde gar nicht vorgesehen werden.
Mit der neuen Gottesdienstordnung werden Voraussetzungen geschaffen, die es den Geistlichen ermöglichen, auch nach der Feier der Eucharistie am Gemeindeleben teilzunehmen.