Friedhöfe im Katholischen Kirchengemeindeverband Ruppichteroth
Die Katholischen Kirchengemeinden in der Gemeinde Ruppichteroth unterhalten Friedhöfe in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid.
Die Friedhofsverwaltung erfolgt durch den Kirchenvorstand der jeweiligen Kirchengemeinde. Einzelheiten sind durch eine Satzung und eine Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen geregelt. Im Rahmen der Umorganisation - Zusammenschluss der 3 Kirchengemeinden als Kirchengemeindeverband Ruppichteroth - wurde die Satzung und die Gebührenordnung überarbeitet und vereinheitlicht. Die vom Erzbistum Köln genehmigte Fassung liegt vor und ist ab 01.09.2010 gültig.
Der Text der Friedhofs- und Bestattungsordnung (Beispiel St. Severin Rupp.) steht hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Hinweis: Seite 6, § 15 -Ausmaße der Grabstätten - wird überarbeitet!!
Die gesiegelten Originale sind in den Pfarrbüros einsehbar.
Die Gebührenordnung (Kopie der gesiegelten Fassung für die jeweilige Kirchengemeinde) ist nachstehend als PDF-Datei abrufbar: