Aktuelles in der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer

Gottesdienste/Messen

Dienstag, 19. März 2024
18:30 Hl. Messe

Wiedereintritt in die katholische Kirche

Sie sind aus der katholischen Kirche ausgetreten und möchten wieder aufgenommen werden?
Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen in die volle Gemeinschaft der Kirche zurück, und es werden von Jahr zu Jahr mehr.
Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig:

Begegnungen mit glaubwürdigen Christen, die das Leben in der Kirche in einem neuen Licht erscheinen lassen;
die Geburt eines Kindes, dem man den Weg zu einem Leben in der Kirche öffnen möchte;
der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung oder einem kirchlichen Begräbnis;
Schicksalsschläge;
die Suche nach dem Lebenssinn oder
besondere positive Erfahrungen, die religiöse Fragen wieder wach werden lassen…

Die Rückkehr in die Kirche ist in solchen Fällen immer möglich.


Was muss ich tun?
Wenden Sie sich an das Pastoralbüro; dort wird Ihnen der Kontakt zu einem Seelsorger vermittelt.

Wir werden Ihre Schritte in die Kirche zurück begleiten. Oftmals möchten Menschen so schnell wie möglich ihren Kirchenaustritt zurücknehmen. Auch wenn dieser Wunsch zunächst plausibel und nachvollziehbar erscheint, sollte Ihr (Wieder)Eintritt mehr als ein formaler Verwaltungsakt sein. Ein Wiedereintritt in die Kirche kann eine Chance sein für Sie, für den Pfarrer bzw. die kirchlichen Mitarbeiter/-innen, sowie die Kirche insgesamt. Da Ihre persönliche Situation und Ihre Fragen in der Vorbereitung ausreichend Raum erhalten sollten, ist es nur schwer möglich hier z.B. eine allgemein verbindliche Dauer der Vorbereitung zu benennen. Gemeinsame
Gespräche über Fragen des Glaubens oder über Versäumnisse der Kirche, die möglicherweise zu Ihrem Austritt geführt haben, können dem Wiedereintritt einen sehr hohen persönlichen Stellenwert verleihen.
 
Welche Unterlagen benötige ich?
Um den Antrag auf Wiederaufnahme in die katholische Kirche zu stellen, müssen Sie nicht unbedingt anhand von Unterlagen zunächst Ihren Austritt dokumentieren. Sollte Ihnen jedoch die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt vorliegen, können Sie diese zum Gespräch mit den Seelsorgern mitbringen. Darüber hinaus sollten Sie wissen,  wann und in welcher Kirche Sie getauft wurden, weil im Taufbuch dieser Pfarrei Ihr Kirchenaustritt vermerkt wurde und Ihre mögliche Wiederaufnahme dort ebenfalls dokumentiert werden soll. Die genaue Vorgehensweise sollten Sie mit dem Seelsorger Ihrer Wahl besprechen.


Was kostet der Wiedereintritt?
Anders als beim Kirchenaustritt, bei dem eine Verwaltungsgebühr fällig wird, fallen bei einer Rückkehr keine Gebühren oder Honorare an. Nach Gesprächen mit dem Wiedereintrittswilligen, stellt der Seelsorger beim Bischof einen Antrag auf Wiederaufnahme, nach dessen Genehmigung kann die Aufnahme erfolgen oder in einer Heiligen Messe, wenn auch die Firmung mit der Wiederaufnahme verbunden ist.