Pfarrgemeinderat

„Ihr aber seid der Leib Christi und jeder Einzelne ist ein Glied an ihm.“

1 Korinther 12,27

Der Pfarrgemeinderat (PGR) einer Pfarrei dient dazu, den Pfarrer in seiner leitenden Tätigkeit zu unterstützen. Die Hauptaufgabe des PGR ist es, in allen Belangen, die die Pfarrei betreffen, beratend und beschließend mitzuwirken. Er trifft maßgebliche Entscheidungen und arbeitet eng mit dem Kirchenvorstand zusammen. Alle Bereiche des Gemeindelebens kommen im Pfarrgemeinderat zusammen. Für jedes Ressort gibt es einen oder mehrere Zuständige aus den Reihen des PGR. So gibt es beispielsweise die Themengebiete Caritas, Ökumene, Liturgie, Chöre, Jugend, Ehrenamt und einige weitere. Für Liturgie, Öffentlichkeitsarbeit und Jugend sind darüber hinaus Ausschüsse gebildet worden. Die Ausschüsse setzen sich zusammen aus mindestens einem Mitglied des Pfarrgemeinderates und beliebig vielen berufenen Mitgliedern. Das heißt, hier kann jeder mitarbeiten, der interessiert ist.

Mitmachen kann auch jeder bei den Ortsausschüssen, die dem PGR angeschlossen sind. Diese übernehmen die konkreten Aufgaben in den vier einzelnen Gemeinden vor Ort. Dementsprechend gibt es vier Ortsausschüsse; jeweils einen in Herkenrath/Bärbroich, Heidkamp, Sand und Herrenstrunden/Eikamp.

 

Der PGR setzt sich zusammen aus gewählten Mitgliedern und dem Seelsorgeteam als geborene Mitglieder. Gewählt wird der Pfarrgemeinderat alle vier Jahre, in begründeten Einzelfällen kann der Termin von diesem Turnus abweichen. Es findet eine geheime Wahl statt. Gewählt werden kann jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Seelsorgebereich hat. Außerdem sollte das Sakrament der Firmung empfangen worden sein.

 

Pfarrgemeinderatssatzung

Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte